Platzverbote sollten Gewalt verhindern

Erstveröffentlicht: 
03.06.2009

Mit zwei Stadt-Betretungsverboten und einem Platzverbot für das Gelände der KTS und das Quartier "Im Grün" ist das Amt für öffentliche Ordnung über die Pfingsttage präventiv tätig geworden. Polizisten hatten zwei Männer der rechten Szene am Samstagabend im Sinne der Amtshilfe vom Obdachlosenwohnheim in der Wonnhalde zum Bahnhof gebracht und dort in einen Zug in Richtung von deren Heimatgemeinde in der Bodenseeregion gesetzt (die BZ berichtete). Es lagen nach Einschätzung der Polizei belastbare Zeugenaussagen vor, dass diese beiden und ein dritter Mann über Pfingsten – wohl mit Unterstützung weiterer Rechter – "die linke Szene aufmischen" wollten.

Das Betretungsverbot sei verhängt worden, sagt Polizeisprecher Ulrich Brecht, "weil die Stadt verhindern wollte, dass die betreffenden Personen Dinge tun, die man hier partout nicht haben will". Zwei Ereignisse in den vergangenen Wochen hatten den Hinweis auf geplante Übergriffe gegen die linke Szene als "ernstzunehmende Absichten" erscheinen lassen, erklärt Edith Lamersdorf, Pressesprecherin der Stadt, zwei Ereignisse, zu denen noch ermittelt wird. Da war zunächst der Messerangriff von Rechten gegen linke Demonstranten im Zuge einer Demo nach der Räumung eines besetzten Hauses am 20. Mai und zwei Tage später die Versammlung einer Gruppe "rechtslastiger" junger Leute unter der Kronenbrücke.

Zwei der bei beiden Gelegenheiten anwesenden Männer – beide waren gemeinsam in den Medien in T-Shirts mit rechtsbekennender Bedruckung zu sehen gewesen – sollen sich seit kurzem im Obdachlosenwohnheim an der Wonnhalde aufhalten. In der Nacht nach der Demo soll einer der beiden bis spät nachts Böller aus einem Zimmer geworfen haben. Am Samstagabend verließen die beiden Männer gemeinsam das Wohnheim und kehrten kurz darauf in Polizeibegleitung zurück, um wenig später mit Reisetaschen ausgestattet wieder die Polizeifahrzeuge zu besteigen. Das Betretungsverbot für die beiden und das Platzverbot für den Dritten gelten bis zum 8. Juni.

Ulrich Brecht betont, dass mit der Umsetzung des Betretungsverbots nichts über den Stand der Ermittlungen gesagt sei: "Es wird nach wie vor ermittelt – sei es in Sachen Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand." Sollte zum Beispiel einer der beiden Männer vom Bodensee im Zuge der Ermittlungen gehört werden müssen, könne man ihn über seine Heimatgemeinde erreichen und vorladen.