Schlappe für spanischen Starrichter Garzón

Erstveröffentlicht: 
27.05.2009

Schlappe für spanischen Starrichter Garzón


Der Oberste Gerichtshof hat die zu hohen Haftstrafen wegen Unterstützung der ETA verurteilten Mitarbeiter der baskischen Tageszeitung Egin gesenkt und das Verbot für den Verlag aufgehoben.

 

Statt die Verbote gegen die baskische Tageszeitung und Radio Egin zu bestätigen, erklärte der spanische Oberste Gerichtshof das Vorgehen des Ermittlungsrichters Baltasar Garzón für illegal. Der Ermittlungsrichter, der weltweit als Verteidiger demokratischer Rechte auftritt und etwa gegen die für die Folter in Guantanamo Verantwortlichen ermittelt, hatte aber auch 1998 die baskische Tageszeitung und Radio Egin (Machen) von der Polizei stürmen und schließen lassen.

Der Zeitung, dem Radio, dem Verlag, der Druckerei und den vielen Beschäftigten nützt es aber nichts mehr, dass nun der Oberste Gerichtshof in Madrid das Verbot des Nationalen Gerichtshofs aufhob. Das Sondergericht hatte nach Garzóns Behauptung im Dezember 2007 geurteilt, sie stünden im Dienst der Untergrundorganisation ETA. Der Beweis wurde nicht erbracht, urteilte der Oberste Gerichtshof nun. Die hohen Haftstrafen wurden genauso aufgehoben, wie die "Einziehung und Auflösung des Vermögens", das längst wertlos ist.

Garzón hatte den Fall Egin in den Topf eines Massenprozesses mit 56 Angeklagte und etlichen Organisationen geworfen. Er trieb die These der spanischen Regierung voran, alle Organisationen der linken Unabhängigkeitsbewegung würden von der ETA geführt, die der Nationale Gerichtshof festklopfen wollte. Doch das ist gescheitert. Freigesprochen wurden auch die Mitglieder der Stiftung "Joxemi Zumalabe", die im Dienst der ETA zum zivilen Ungehorsam angestiftet haben sollen. Zwei Komplexe wurden schon aus der These gebrochen, dass die ETA über die "Koordination für eine Sozialistische Alternative" (KAS) die baskische Linke steuere, womit unzählige Verbote gerechtfertigt werden.

Von den 56 Angeklagten haben nun noch 37 Haftstrafen erhalten. Einige Gefangene kommen sofort frei, weil die reduzierten Strafen schon abgesessen sind. Drastisch fiel der Fall des Ex-Bürgermeisters von Bergara aus, denn José Luis Elkoro war zu 24 Jahren Haft verurteilt worden. Vom angeblichen ETA-Führer wurde er nun zum "Unterstützer" herabgestuft und erhielt acht Jahre Haft. Weil KAS 1998 bereits aufgelöst war, hatte Garzón in der Organisation EKIN (Aktion) deren Nachfolger ausgemacht, worin ihm der Oberste Gerichtshof folgte. Im fast 1100 Seiten umfassenden neuen Urteil heißt es, "KAS und EKIN ergänzten die bewaffneten Aktivitäten" der ETA. Zwar wurde auch die Strafe von EKIN-Führungspersonen gesenkt, wie im Fall von Xabier Alegría aber von 18 nur auf fast 13 Jahre, womit er nun statt Elkoro die Höchststrafe erhielt.

Nun muss abgewartet werden, was das spanische Verfassungsgericht mit diesem Urteil macht. Letzte Woche hatte das höchste Gericht erstmals ein Verbot einer Wählerliste aufgehoben. Die Regierung hatte der spanischen "Internationalistische Initiative - Solidarität der Völker" vorgeworfen, sie stehe im Dienst der ETA. Sie kann nun zu den Europaparlamentwahlen antreten.

Gegen Balthasar Garzon wird nun selbst in einer anderen Sache ermittelt. Der Oberste Gerichtshof nahm eine Klage des rechten Beamtenbundes Manos Limpias an, die Garzon Amtsmissbrauch vorwirft, weil er eine Untersuchung von möglichen Kriegsverbrechen während des Spanischen Bürgerkriegs eingeleitet hat. Zehntausende Zivilisten, vor allem Kinder und Jugendliche von republikanischen Eltern, waren im Verlauf des Bürgerkriegs "verschwunden", nach Garzon gedeckt durch Richter und auf systematische Weise.

 

Ralf Streck27.05.2009