BKA warnt vor Neonazi-Terror gegen Prominente

Rechtsextremisten in Vierecke bei Pasewalk: Dient Attentäter Breivik als Vorbild?
Erstveröffentlicht: 
09.09.2012

Die Gefahr durch rechtsextremen Terror in Deutschland ist laut BKA hoch. In einem vertraulichen Papier heißt es nach SPIEGEL-Informationen, neben Ausländern seien auch Polizisten, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens bedroht. "Es ist mit Tötungsdelikten zu rechnen."

 

Hamburg - Knapp ein Jahr nach dem Auffliegen der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) schätzt das Bundeskriminalamt (BKA) die Gefahr durch rechtsextremistische Terroristen offenbar immer noch als hoch ein. Das geht nach Informationen des SPIEGEL aus einem vertraulichen Papier vom Juli 2012 hervor.

 

In dem BKA-Bericht heißt es unter anderem: "Es ist mit fremdenfeindlichen Gewaltdelikten von Einzeltätern oder Tätergruppen in Form von Körperverletzungen auch mit Todesfolge, Brandanschlägen (z.B. auf Asylbewerberunterkünfte) und in Einzelfällen auch mit Tötungsdelikten zu rechnen." Angriffe von Rechtsterroristen könnten sich nicht nur gegen Ausländer, sondern auch gegen "Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland wie Politiker, Personen des öffentlichen Lebens und Polizeibeamte" richten. Jüdische Institutionen seien ebenfalls gefährdet.

 

Auch der momentan erhöhte Strafverfolgungsdruck wegen der Ermittlungen gegen den NSU könnte laut BKA Anschläge provozieren. Möglicherweise würden "in die Enge getriebene" rechtsextremistische Einzeltäter oder Kleinstgruppen "die eigene Handlungsfähigkeit durch Gewaltstraftaten unter Beweis stellen" wollen.

 

Die Ermittler verweisen in diesem Zusammenhang auf die Anschläge des rechtsradikalen Massenmörders Anders Breivik aus Norwegen. Es müsse auch "die Bildung bislang unbekannter terroristischer Gruppen innerhalb des rechten Spektrums" in Betracht gezogen werden. Aktuelle polizeiliche Maßnahmen belegen dem BKA-Bericht zufolge, "dass die rechtsextreme Szene über eine nicht unerhebliche Anzahl von Waffen und Munition verfügt".

 

Unter dem Stichwort "terroristische Strukturen" werden in dem Bericht neben dem NSU-Verfahren "zwei weitere, aktuell eingeleitete Ermittlungsverfahren" wegen des Verdachts der Gründung rechtsterroristischer Vereinigungen angeführt.