DORTMUND Die Anmelder der für das Wochenende geplanten rechten Demonstrationen in Lütgendortmund und Hörde haben gegen das Verbot der Aufmärsche durch die Polizei am Dienstag Einspruch eingelegt und einen Antrag auf eine Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion den Eingang der Anträge. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist frühestens am morgigen Mittwoch zu rechnen.
Der Einspruch war erwartet worden, nachdem Polizeipräsident Norbert 
Wesseler am Montag das Verbot der beiden Neonazi-Aufmärsche verkündet 
hatte. Die Rechten hatten für Freitagabend eine Veranstaltung im Zentrum
 von Lütgendortmund und für Samstag in Hörde angemeldet. Begründet wurde
 das Verbot mit der Zugehörigkeit des Anmelders zur inzwischen 
verbotenen Neonazi-Gruppe Nationaler Widerstand Dortmund.
Polizeipräsident ist optimistisch
Die Polizei hatte den Widerspruch gegen das Verbot erwartet, zeigt sich 
aber optimistisch für das weitere Verfahren. "Ich gehe weiter davon aus,
 dass mein Verbot Bestand haben wird und die Versammlungen entsprechend 
meines Verbots nicht stattfinden werden. Nichtsdestotrotz bereitet sich 
die Dortmunder Polizei auf einen möglichen Einsatz am kommenden 
Wochenende vor,“ erklärte Polizeipräsident Norbert Wesseler auf Anfrage 
unserer Redaktion. 
Zu vermuten ist, dass der Rechtsstreit um des Demo-Verbot durch mehrere 
Instanzen geht. In der Vergangenheit hatte am Ende stets das 
Bundesverfassungsgericht die Verbotverfügungen der Polizei gekippt. 
   

