Die EU-Kommission hat nun offiziell einen Haken unter das Beihilfeverfahren der BayernLB gesetzt, doch darüber, ob der Freistaat Bayern die Banken-Wohnungstochter GBW kaufen darf bzw. soll, wird weiter munter diskutiert.
Im Kern geht es um die Frage, ob und unter welchen Umständen der Freistaat Bayern die Wohnungsgesellschaft mit ihren 33.000 Wohnungen kaufen darf. Die EU-Kommission hat entschieden, dass die GBW in Bayern in einem offenen und transparenten Verfahren zu veräußern ist. Der Nachrichtenagentur dpa zufolge präzisierte dies EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia mit folgenden Worten: "Derjenige, der den besten Preis zahlt, soll es (das Wohnungsunternehmen, Anm. d. Red.) bekommen, egal welche Herkunft, welcher Eigentümer, das sind die Regeln, und an die müssen sich alle halten."
Oppositionspolitiker in Bayern und Mieterschutzverbände, die eine Übernahme der GBW durch die öffentliche Hand fordern, sehen darin die Bestätigung, dass der Freistaat durchaus der Käufer sein könnte. Das hatten der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Markus Söder bislang bestritten. So erklärte Seehofer in einer Pressemitteilung der Staatsregierung Mitte Juli, der Erwerb durch den Freistaat sei ausgeschlossen, "andernfalls droht ein neues Beihilfeverfahren".
Freistaat darf bieten, Vorteile für die Landesbank sind tabu
Laut Mittelbayerischer Zeitung präzisierte EU-Kommissionsprecher Antoine Colombani noch die Aussage Almunias, dass öffentliche Behörden sich beim Bieten so verhalten müssten, wie private Investoren es tun und akzeptieren würden. Verschaffe der Freistaat sich oder der Landesbank Vorteile, werde das als unerlaubte staatliche Beihilfe gewertet.
Derzeit gehört die GBW de facto dem Freistaat Bayern: Er ist zu rund 94% an der BayernLB beteiligt, die wiederum 92% an der GBW hält. Der Verkauf der Wohnungsgesellschaft gilt als Wahlkampfthema für die Landtagswahlen im Herbst 2013, auch weil ein großer Teil des Bestands in München sowie der Region Nürnberg/Erlangen und damit in Städten mit steigenden Mieten liegt.
So wirft Christian Ude, Münchens Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, der jetzigen Landesregierung unter Seehofer vor, sie habe mit Verweis auf das EU-Nein zu einem Kauf durch den Freistaat eine "bereits beschlossene Privatisierungslösung durchsetzen" wollen. Es geht wohl auch darum, Haushaltsmittel zu schonen: Nach dem Willen der Staatsregierung sollen die Kommunen mit GBW-Bestand als Bieter auftreten. Ude wiederum erklärte vergangene Woche, für die sei es schwer zu begründen, "warum sie kommunales Geld für den Erwerb einer Gesellschaft ausgeben, die in 102 anderen Kommunen über Wohnbesitz verfügt". Trotzdem möchte der Münchner Stadtrat einen Versuch starten, die 33.000 Wohnungen der GBW für die öffentliche Hand zu bewahren.
Gemeinsam mit einigen nordbayerischen Städten arbeitet er daran, ein neues Käuferkonsortium zu gründen, bei dem die Stadt München aufgrund ihres großen Bestands an GBW-Wohnungen einen hohen Anteil der Kosten übernehmen würde. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sind bei diesem Konsortium außer der bayerischen Landeshauptstadt auch Nürnberg und Erlangen beteiligt, eventuell auch Würzburg und Aschaffenburg. Der Münchner Stadtrat habe diesem Modell bereits zugestimmt, allerdings mit einer Sicherheitsklausel. So solle die Mitgliedschaft in der Gesellschaft von der Verwaltung vorbereitet werden. Gezahlt werden dürfe jedoch nur dann, wenn der Freistaat die GBW nicht erwirbt.