NPD erzielt Teilerfolg im Ringen um Mai-Kundgebung

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Erstveröffentlicht: 
30.04.2012
NPD erzielt teilerfolg im Ringen um Mai-Kundgebung.

 

Im juristischen Streit um ihre Kundgebung zum 1. Mai hat die rechtsextreme NPD einen Etappensieg errungen. Die Partei hatte sich beim Verwaltungsgericht Karlsruhe wiederholt gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Mannheim zur Wehr gesetzt und bekam nun vorläufig Recht, wie die Behörde am Montagabend mitteilte. Sie führte aus, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein derart hohes Gut ist, dass nur unter besonderen Umständen einzuschränken sei - beispielsweise dann, «wenn eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgewendet werden müsse». Dafür seien aber nach eingehender Prüfung keine Anzeichen zu erkennen.

 

Die Stadt Mannheim hatte am 24. April die unter freiem Himmel geplante Versammlung verboten und auch jede Ersatzveranstaltung auf ihrem Gebiet. Ein Stadtsprecher sagte am Abend, das weitere Vorgehen werde nun geprüft. Womöglich wolle sich Mannheim weiter wehren.