Heilbronn - Die Großdemo von Neonazis und linken Gegendemonstranten am 1. Mai 2011 in Heilbronn hat auch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein Nachspiel.
Wie der "Arbeitskreis Kesselklage" in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hätten mehrere Gegendemonstranten beim Verwaltungsgericht Klagen gegen eine "Einkesselung und Ingewahrsamnahme" einiger hundert Demonstranten am Hauptbahnhof eingereicht. Ziel sei, dass ein Gericht feststelle, dass diese Art von Polizeikessel "unrechtmäßig" war.
Die vor Absperrgittern wartenden, von Polizisten umstellten Demonstranten hätten sich weder zur Maikundgebung des DGB noch zu einer angemeldeten Gegendemo bewegen können, heißt es.
"Ich stand dort elf Stunden und wurde dann erkennungsdienstlich behandelt", stellt Lothar Letsche (65) aus Weinstadt bei Waiblingen auf Stimme-Anfrage fest. Er sei für den DGB nach Heilbronn gekommen und habe eine DGB-Fahne dabei gehabt.
Indes: Berichterstatter der Stimme beobachteten an dem Tag, dass die Polizei mehrfach per Lautsprecher darauf hinwies, dass Demonstranten einzeln das Areal verlassen können, wenn sie sich durchsuchen lassen; auch rechte Demonstranten wurden bei der Ankunft am Bahnhof durchsucht. "Was da durchgesagt wurde und welche praktische Wirkung die Durchsage hatte, ist eine der Fragen, die man klären muss", sagt Letsche. Und: Wenn er zur 1.-Mai-Demo der Gewerkschaft komme, halte er es "für unglaublich, dass ich mich durchsuchen lassen muss".
Das Verwaltungsgericht bestätigte: Drei Klagen liegen vor. cf