Neonazi aus Weil am Rhein wegen Waffenbesitz verurteilt

Sprengstoffe von Baumann

Ein 24 Jahre alter Neonazi aus Weil am Rhein ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er war hatte eine große Menge Material zum Bombenbau gehortet.

 

Ein 24-jähriger Neonazi, der vor zweieinhalb Jahren für Aufsehen sorgte, weil die Polizei bei ihm eine große Menge Material zum Bombenbau fand, wurde jetzt am Amtsgericht Lörrach unter großen Sicherheitsvorkehrungen und starker Polizeipräsenz wegen des Besitzes einer Kriegswaffe zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren wegen des mutmaßlichen Baus von Bomben war zuvor niedergeschlagen worden.

Thomas B., der Lörracher Stützpunktleiter der rechtsextremen Jungen Nationaldemokraten war und inzwischen in der Region Ulm lebt, ist am 26. August 2009 an seinem Arbeitsplatz in Lörrach aufgrund eines Hinweises der linken Antifa Freiburg verhaftet worden. An seinem Wohnort in Weil am Rhein fand die Polizei 22 Kilogramm Rohmaterial, das sich zum Bau von Bomben eignete. Trotz intensiver Ermittlungen fanden die Behörden bei Thomas B. aber keine konkreten Anschlagspläne, die ihm direkt zuzuordnen gewesen wären. Aus diesem Grund hatte das Landgericht Freiburg die Eröffnung eines Strafverfahren wegen "Vorbereitung eines Explosionsverbrechens" abgelehnt.


Die Lörracher Staatsanwaltschaft war indessen der Auffassung, der Angeklagte habe die Materialien gehortet, um sie für eine gewaltsame Auseinandersetzung mit politischen Gegnern einzusetzen, und wandte sich an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Doch auch dieses lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab. Von mehreren massiven Vorwürfen blieben nun nur noch wenige übrig. Zwar hatte die Polizei bei dem Neonazi auch ein großes Waffenarsenal gefunden, doch zwei Maschinenpistolen erwiesen sich als Zierwaffen, die nicht funktionsfähig waren, für eine Pistole besaß er einen gültigen Waffenschein– B. war Mitglied in einem Schützenverein.

Vor Gericht stand er jetzt, weil man bei ihm ein 1957 hergestelltes Schweizer Sturmgewehr mit Bajonett gefunden hat. Zwar besaß das Gewehr keinen Verschluss und war daher nicht funktionsfähig, aber bereits das Rohr der Waffe sowie der Verschluss gelten jeweils für sich als Kriegswaffe, wie ein Kriminalbeamter erläuterte. Eine solche zu besitzen ist ein Verbrechen und wird mit mindesten einem Jahr Gefängnis bestraft.

Mit Verschluss wäre die Waffe jederzeit funktionsfähig gewesen, sagte der Sachverständige. Woher er das Gewehr hatte, fand man nicht heraus. Ermittelt wurde nur der Schweizer, der es 1997 verkaufte, er konnte jedoch nicht mehr sagen, an wen. Als der Angeklagte verhaftet wurde, trug er ein Messer, das sich laut Sachverständigem "nicht zum Vesperbrote schmieren eignet, sondern eine Hieb- und Stoßwaffe ist", am Gürtel. Ein Einhand-Klappmesser fand man in seinem Rucksack. Wegen der Ordnungswidrigkeit, diese Messer dabei gehabt zu haben, sprach das Gericht 100 Euro Geldbuße aus.

Wegen des fehlenden Verschlusses war der Verstoß gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz nur ein minder schwerer Fall, stellte Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin fest. "Aber er war nicht nur ein Waffennarr. Dass er die Messer mit sich führte, spricht dafür, dass er gewaltbereit war", sagte Bürgelin. Er forderte zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro.

Verteidiger Frank Berlanda lobte das saubere Ermittlungsverfahren und die Justiz, die festgestellt habe, dass die ursprünglichen Anschuldigungen nicht haltbar gewesen seien. Er hielt für den Waffenbesitz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro für angemessen.

"Wenn man die Sache anschaut, muss man sich doch fragen, ob nicht eine gewisse Gesetzeslücke besteht", sagte Richter Harald Krohn im Hinblick auf den eingestellten Vorwurf des mutmaßlichen Bombenbaus. Aber auch der Besitz einer nicht funktionsfähigen Kriegswaffe war für das Schöffengericht kein Kavaliersdelikt. "Wer sich eine solche Waffe besorgen kann, dem fällt es auch leicht, einen Verschluss zu bekommen", stellte Krohn fest. Acht Monate auf Bewährung hielt das Gericht für angemessen, da Thomas B. nicht vorbestraft war und eine feste Arbeitsstelle hat.