Ein 24 Jahre alter Neonazi aus Weil am Rhein ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er war hatte eine große Menge Material zum Bombenbau gehortet.
Ein 24-jähriger Neonazi, der vor zweieinhalb Jahren für Aufsehen sorgte, weil die Polizei bei ihm eine große Menge Material zum Bombenbau
 fand, wurde jetzt am Amtsgericht Lörrach unter großen 
Sicherheitsvorkehrungen und starker Polizeipräsenz wegen des Besitzes 
einer Kriegswaffe zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung 
verurteilt. Das Verfahren wegen des mutmaßlichen Baus von Bomben war 
zuvor niedergeschlagen worden.
Thomas B., der Lörracher Stützpunktleiter der rechtsextremen Jungen 
Nationaldemokraten war und inzwischen in der Region Ulm lebt, ist am 26.
 August 2009 an seinem Arbeitsplatz in Lörrach aufgrund eines Hinweises 
der linken Antifa Freiburg verhaftet worden. An seinem Wohnort in Weil 
am Rhein fand die Polizei 22 Kilogramm Rohmaterial, das sich zum Bau von
 Bomben eignete. Trotz intensiver Ermittlungen fanden die Behörden bei 
Thomas B. aber keine konkreten Anschlagspläne, die ihm direkt zuzuordnen
 gewesen wären. Aus diesem Grund hatte das Landgericht Freiburg die 
Eröffnung eines Strafverfahren wegen "Vorbereitung eines 
Explosionsverbrechens" abgelehnt.
				
Die Lörracher Staatsanwaltschaft war indessen der Auffassung, der 
Angeklagte habe die Materialien gehortet, um sie für eine gewaltsame 
Auseinandersetzung mit politischen Gegnern einzusetzen, und wandte sich 
an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Doch auch dieses lehnte die 
Eröffnung des Verfahrens ab. Von mehreren massiven Vorwürfen blieben nun
 nur noch wenige übrig. Zwar hatte die Polizei bei dem Neonazi auch ein 
großes Waffenarsenal gefunden, doch zwei Maschinenpistolen erwiesen sich
 als Zierwaffen, die nicht funktionsfähig waren, für eine Pistole besaß 
er einen gültigen Waffenschein– B. war Mitglied in einem Schützenverein.
Vor Gericht stand er jetzt, weil man bei ihm ein 1957 hergestelltes 
Schweizer Sturmgewehr mit Bajonett gefunden hat. Zwar besaß das Gewehr 
keinen Verschluss und war daher nicht funktionsfähig, aber bereits das 
Rohr der Waffe sowie der Verschluss gelten jeweils für sich als 
Kriegswaffe, wie ein Kriminalbeamter erläuterte. Eine solche zu besitzen
 ist ein Verbrechen und wird mit mindesten einem Jahr Gefängnis 
bestraft.
Mit Verschluss wäre die Waffe jederzeit funktionsfähig gewesen, sagte 
der Sachverständige. Woher er das Gewehr hatte, fand man nicht heraus. 
Ermittelt wurde nur der Schweizer, der es 1997 verkaufte, er konnte 
jedoch nicht mehr sagen, an wen. Als der Angeklagte verhaftet wurde, 
trug er ein Messer, das sich laut Sachverständigem "nicht zum 
Vesperbrote schmieren eignet, sondern eine Hieb- und Stoßwaffe ist", am 
Gürtel. Ein Einhand-Klappmesser fand man in seinem Rucksack. Wegen der 
Ordnungswidrigkeit, diese Messer dabei gehabt zu haben, sprach das 
Gericht 100 Euro Geldbuße aus.
Wegen des fehlenden Verschlusses war der Verstoß gegen das 
Kriegswaffen-Kontrollgesetz nur ein minder schwerer Fall, stellte 
Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin fest. "Aber er war nicht nur ein 
Waffennarr. Dass er die Messer mit sich führte, spricht dafür, dass er 
gewaltbereit war", sagte Bürgelin. Er forderte zehn Monate 
Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro.
Verteidiger Frank Berlanda lobte das saubere Ermittlungsverfahren und 
die Justiz, die festgestellt habe, dass die ursprünglichen 
Anschuldigungen nicht haltbar gewesen seien. Er hielt für den 
Waffenbesitz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro für 
angemessen.
"Wenn man die Sache anschaut, muss man sich doch fragen, ob nicht eine 
gewisse Gesetzeslücke besteht", sagte Richter Harald Krohn im Hinblick 
auf den eingestellten Vorwurf des mutmaßlichen Bombenbaus. Aber auch der
 Besitz einer nicht funktionsfähigen Kriegswaffe war für das 
Schöffengericht kein Kavaliersdelikt. "Wer sich eine solche Waffe 
besorgen kann, dem fällt es auch leicht, einen Verschluss zu bekommen", 
stellte Krohn fest. Acht Monate auf Bewährung hielt das Gericht für 
angemessen, da Thomas B. nicht vorbestraft war und eine feste 
Arbeitsstelle hat.

