Die bundesweite antifaschistische Demonstration „Kein Tag länger dem Nationalen Zentrum“ am 24.9.2011 bleibt aufgrund ihres selbstbewussten Auftretens und ihrer Größe als Erfolg. Der 24. September war ein gelungener Tag für einen entschlossenen Antifaschismus. Doch gerade deswegen ist es nötig, die Einzelnen, die nun genau für diesen Erfolg unter den Repressalien zu leiden haben, nicht zu vergessen. Angemessen wäre, so solidarisch wie auf der Demonstration auch danach als Bewegung zu handeln. Ein Aufruf der Roten Hilfe Leipzig.
Kurz vor Ende der antifaschistischen Demonstration schlugen die Greiftrupps der anfangs überforderten Polizei dann doch zu und setzten scheinbar wahllos ein paar Demonstrant*innen fest. Einige Wochen danach verschickte die Leipziger Staatsanwaltschaft Strafbefehle. Der Roten Hilfe Leipzig sind drei Fälle bekannt geworden, in denen Teilnehmer_innen der Demonstration mit dem Tatvorwurf des Verstoßes gegen § 17 a Versammlungsgesetz („Vermummungsverbot“) aufgefordert wurden beträchtliche Summen in Höhe von 500 bis 1000 Euro als Strafe dafür zu zahlen. Einem weiteren Genossen wird vorgeworfen, gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er muss sich nun mit einem Strafbefehl über 2400 € herumschlagen.
Die Demonstration führte durch die Odermannstraße 8 in Leipzig, wo seit 2008 das NPD-Zentrum angesiedelt ist. Mehrfach war es aus dem Zentrum heraus schon zu Einschüchterungsversuchen, Bedrohungen und Gewaltakten gegen Vorbeilaufende, Nachbarn oder Protestierende gekommen. Auch am Tag der Demonstration provozierten mehrere Nazis vom Vordach, von welchem sie fotografierten und filmten, erhielten darauf auch prompt eine farbige und knallende Antwort.
Dass Vermummung insbesondere in solchen Situationen richtig und sogar wichtig ist – schließlich fackeln Nazis nicht lange wenn es um Drohungen und Gewalt gegen AntifaschistInnen geht – steht für uns außer Frage, wie übrigens auch einige Gerichte das beurteilen. So wurden z.B. in Berlin und Hannover schon mehrfach Menschen, die wegen Vermummung auf Anti-Nazi-Demonstrationen angeklagt wurden, freigesprochen. Die Leipziger Staatsanwaltschaft sieht dies nicht so. Für die lokale Strafverfolgungsbehörde ist maximal das Wegdrehen des Gesichtes oder das temporäre Hochhalten von Schildern als Schutz vor Nazis legitim. Diese Varianten stellen aus unserer Sicht keinen adäquaten Schutz gegen Nazi-Kameras dar.
Die im Nachgang des 24.9.2011 ergangenen Strafbefehle (wegen Vermummung) deuten wir als klaren Einschüchterungsversuch und Willkürakt. Scheinbar soll damit zumindest irgend eine Quote an verurteilten Straftaten erfüllt werden, nachdem Ermittlungen wegen Landfriedensbruch offensichtlich im Sande verlaufen. Selbst Journalisten wurden von der Polizei als Zeugen vorgeladen um Menschen zu finden, die mit diesem Tatvorwurf belegt werden können. Fälle, in denen es zur Anklageerhebung kam, sind uns nicht bekannt.
Wir rufen auf sich solidarisch mit den von Repression betroffenen GenossInnen zu zeigen. Da die genannten Strafbefehlssummen für eine einzelne Person schwer zu stemmen sind, bitten wir um Spenden.
Nehmt euch die Praxis der Leipziger Staatsanwaltschaft zu Herzen und lasst euch bei der nächsten Demo nicht erwischen, wenn ihr euch vermummt. Solltet Ihr dennoch herausgegriffen werden, dann wird häufig während bei laufender Kamera befohlen, „doch jetzt nochmal das Tuch so vor den Mund zu ziehen, wie Sie dass vorhin gemacht haben.“ Darauf solltet ihr auf keinen Fall reagieren. Wehren könnt Ihr Euch dagegen zwar schwer, aber es muss wirklich nicht sein, dass ihr die Polizei bei Repressionsmaßnahmen noch unterstützt. Nicht zu vergessen, dass die Aufnahme z.B. auch für spätere Fälle noch verwendet werden könnte.
In jedem Fall gilt: bereitet euch gut auf politische Aktionen vor, lasst euch nicht von bestimmten Selbstschutzmaßnahmen abbringen, aber lasst euch auch nicht erwischen.
Meldet euch bei der Roten Hilfe Leipzig, wenn ihr Stress bekommt.
(Sprechzeiten jeden 1. Freitag im Monat oder nach Vereinbarung: leipzig@rote-hilfe.de) oder beim EA (Sprechzeit Freitags 17.30 -18.30h @ linXXnet, Bornaische Str. 3d)
* Spendenkonto:
Rote Hilfe Leipzig, GLS Gemeinschaftsbank, BLZ 430 609 67, Konto: 4007238305
Stichwort: 24.09.
* Weiterlesen zum Thema Vermummung hier