Atomgegner klagen gegen die Stadt

Erstveröffentlicht: 
30.01.2012

Demonstranten finden Auflagen überzogen.

 

Die Demonstranten, die bis Dezember 2011 mehr als ein Jahr lang jeden Montagabend in der Innenstadt gegen Atomkraft demonstriert haben, klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt. Dies hat Rechtsanwältin Katja Barth von der Kanzlei Huber & Kollegen bestätigt. Als Kläger tritt stellvertretend für die Gruppe der Demonstrant Klaus Schramm auf. Die Gruppe wehrt sich gegen Auflagen, die das Amt für öffentliche Ordnung den Protestierenden gemacht hat, und will für künftige Demonstrationen Klarheit haben. Denn: "Von den Montagsatomprotesten ging niemals eine Gefahr aus", sagt Schramm.

Zu den "überzogenen Auflagen" (Barth) gehört laut der Anwältin erstens das Verbot, auf Trommeln und anderen Musikinstrumenten zu spielen oder diese mitzuführen. Zweitens das Verbot, Lautsprecher oder Megaphone zu verwenden (außer für Ordnungsdurchsagen). Drittens die Auflage, in der Gerberau fünf Meter Fahrbahn frei zu lassen. Und viertens das Verbot, den Zugang zu und die Sicht auf Schaufenster durch Transparente zu verhindern. "Eine Versammlung kann nicht gewährleisten, dass die Sicht auf Schaufenster durchgehend frei ist", findet Anwältin Katja Barth. "Das geht zu weit." Auch das Verbot von Megaphondurchsagen sei ein "unzulänglicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit". Man könne allenfalls die Lautstärke begrenzen.

 

Die Anti-Atom-Gruppe hatte beim Ordnungsamt Widerspruch eingelegt
Barth stört sich auch daran, dass das bloße Mitnehmen von Trommeln untersagt worden sei, und weist darauf hin, dass 2010 – bevor die Instrumente der Trommelgruppe Sambasta beim deutsch-französischen Gipfeltreffen im Dezember 2010 beschlagnahmt worden waren – Trommeln kein Problem gewesen seien. Inzwischen haben die Sambastas die Instrumente zurückbekommen (die BZ berichtete). Die aus Blechbüchsen gebastelten Trommeln der Anti-Atom-Gruppe seien von der Lautstärke her gar nicht mit jenen der Sambastas zu vergleichen, sagt Barth. Es gebe zudem eine landgerichtliche Rechtsprechung, derzufolge den Betroffenen differenziert erklärt werden müsse, was genau zu laut sei. Und die Gerberau sei an manchen Stellen gar keine fünf Meter breit – "diese Auflage ist deshalb faktisch gar nicht umsetzbar".

Ein Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest. Die Anti-Atom-Demonstranten hatten gegen die Auflagen des Amts für öffentliche Ordnung Widerspruch eingelegt, das Amt hatte den Widerspruch an das Regierungspräsidium (RP) weitergereicht. Da der Fall zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aktuell war, fällte das RP keine Entscheidung. Die stets bei der Ordnungsbehörde regulär angemeldeten Montagsdemos der Atomkraftgegner hatten vor allem nach der Katastrophe im japanischen Fukushima großen Zulauf. Zuletzt war die Zahl der Demonstranten aber stark geschrumpft, so dass die Gruppe die Demos Ende 2011 einstellte. Sie wolle aber weiterhin aktiv sein, allerdings in anderer Form, kündigte Gruppenmitglied Elke Brandes an.