Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf!
Am kommenden Dienstag muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den 
Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen 
verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen 
Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch 
beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist 
und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Der 
Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem
 fragwürdigen Prinzip „Einer haftet für Andere“ eine Einschränkung der 
Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in 
Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen,
 ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Der Prozess 
vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten 
Verhandlungstag ruft die „Kampagne 19. Mai“ ab 8:30 Uhr unter dem Motto 
„Demonstrationen gehören den Demonstranten“ zu einer Kundgebung vor dem 
Landgericht auf.
Kontakt: 
 kampagne19mai@querfunk.de
Web: http://www.kampagne19mai.de

