Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten 
Demo im Zusammenhang  mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom 
Amtsgericht Karlsruhe zu 60  Tagessätzen verurteilt. Er soll 
nicht ausreichend für die Durchsetzung  einzelner Auflagen 
gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des 
Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre
 jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!
			
      
      
      
      
      
      
      
      
            
Wir  
wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, 
Demonstrationen  bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu 
belegen und durch das  Auftreten von Polizeihundertschaften zu 
kriminalisieren. 
Für selbstbestimmte Protestformen! Gegen die Anklage! Für das Demonstrationsrecht!
17.01.2012 Landgericht Karlsruhe, Saal 126, Hans-Thoma-Str. 7
8:30 Uhr Kundgebung
9:00 Uhr Prozess
Fortsetzungstermin: 18.01.2012, 9:00 Uhr 
Alle Infos und Material: http://kampagne19mai.de

