Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten
Demo im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom
Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Er soll
nicht ausreichend für die Durchsetzung einzelner Auflagen
gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des
Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre
jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!
Wir
wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden,
Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu
belegen und durch das Auftreten von Polizeihundertschaften zu
kriminalisieren.
Für selbstbestimmte Protestformen! Gegen die Anklage! Für das Demonstrationsrecht!
17.01.2012 Landgericht Karlsruhe, Saal 126, Hans-Thoma-Str. 7
8:30 Uhr Kundgebung
9:00 Uhr Prozess
Fortsetzungstermin: 18.01.2012, 9:00 Uhr
Alle Infos und Material: http://kampagne19mai.de