BKA sperrte Nutzer von Anonymisierungsdiensten aus

Erstveröffentlicht: 
02.01.2012

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine Zugriffsblockade auf seine Webseite für Nutzer von Virtual Private Networks wieder aufgehoben, nachdem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet hat. Im Sommer 2011 hatten sich Surfer, die mithilfe von Anonymisierungsdiensten im Netz unterwegs waren, wegen der Aussperrung vom BKA-Angebot an den obersten Datenschützer der Nation gewandt. Dessen Büro bat die Polizeibehörde um Stellungnahme. Wie jetzt bekannt wurde, hob das BKA daraufhin die Sperre im Herbst wieder auf.

 

Laut der Polizeibehörde sei bei dem betroffenen Server bereits in der Grundkonfiguration ein bestimmter Adressbereich für Nutzer des Anonymisierungsnetzwerks Tor gesperrt, heißt es in einem Informationsschreiben eines Mitarbeiters des Bundesdatenschutzbeauftragten, das heise online vorliegt. Mit dem Abstellen der Sperre sehe der Datenschutzbeauftragte die Angelegenheit als erledigt an. Das BKA war in den vergangenen Jahren mehrfach wegen der Überwachung seiner Webseite in die Kritik geraten und hatte die Maßnahmen daraufhin gestoppt. Die Behörde hatte dabei sowohl Nutzer im Visier, die mehrfach Fahndungsinformationen aufriefen, als auch potenzielle Anhänger der "militanten Gruppe", gegen die sich eine spezielle Lockfalle richtete.

 

Im vergangenen Jahr hatte auch das Land Niedersachsen mit Blockaden von Anonymisierungsdiensten für Schlagzeilen gesorgt. Eine Sprecherin des Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN) hatte im Juni erklärt, eine Sperrliste für eine Reihe entsprechender Services einzusetzen. Kurze Zeit später hob das LSKN die Blockade unter Vorbehalt wieder auf, da es aktuell keine Sicherheitsbedenken gebe. Laut Telemediengeset z (TMG) sind Diensteanbieter verpflichtet, die Nutzung von Online-Medien "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen".