„Dauernd werden wir bedrängt. Also wenn Sie uns helfen wollen, geben Sie uns unsere Freiheit! Finish - Basta. Wenn ich frei bin, kann ich arbeiten. Ich HABE gearbeitet, ich habe Steuern bezahlt - ich kann Ihnen die Telefonnummer der Firma geben. Ich habe zum Wohlstand Deutschlands beigetragen! Warum können sie mir nicht meine Freiheit geben? Warum bringen sie mich in eine Zelle mit all dem Stress? Hier ist es wie im Knast!“ (Flüchtling aus dem Ausreisezentrum Braunschweig Projekt X)
So oder so ähnlich ergeht es tausenden Flüchtlingen, die Tag für Tag in den Abschiebeknästen Deutschlands auf ihre Abschiebung warten. Dieser Beitrag soll das Thema Abschiebeknast näher beleuchten und genauer auf die konkreten Haftbedingungen vieler Flüchtlinge hier in Deutschland eingehen.
Beginnen möchten wir mit der Frage, warum eigentlich so viele Menschen in solchen menschenunwürdigen Verhältnissen leben müssen.
Wirtschaftliche Not, Kriege, Umweltzerstörungen und Verarmung sind die häufigsten Ursachen dafür, dass Menschen aus ihren Heimatländern fliehen und in Europa ein neues Zuhause suchen.
Dieses „neue Zuhause“ ist für die meisten MigrantInnen die Verlängerung der Hölle, aus der sie kommen. Statt Schutz und bessere Lebensbedingungen bietet Europa den Flüchtlingen Abgeschottete Grenzen, Massengräber im Mittelmeer, Illegalität, Lager, Misshandlungen, Abschiebehaft, ein menschenunwürdiges Überleben.
Ziel der rassistischen Flüchtlingspolitik der Herrschenden ist es, die Zuwanderung in die imperialistischen Staaten zu steuern und nur möglichst profitable Menschen ins „gelobte“ Land zu lassen. Diejenigen, die in den Augen der kapitalistischen Machthaber unprofitabel sind, nehmen gefährliche und oft tödliche Wege auf sich, um nach Europa zu kommen - einem Kontinent, unter dem sich ein Leben in Schutz und Würde erhofft wird. Durch die sogenannte „Globalisierung“, sprich der weltweiten imperialistischen Machtausdehnung, wird der Weltmarkt zum alles bestimmenden Kriterium, und die weltweiten Konzerne suchen sich die besten Möglichkeiten aus, in welchen Ländern sie ihre Gewinne erzielen - abhängig von den günstigsten Arbeitskräften und den billigsten Rohstoffen. IWF und Weltbank sind, neben den vielen imperialistischen Kriegen, die entscheidenden Instrumente zur Durchsetzung imperialer Politik in den jeweiligen Entwicklungsländern. Die Aufgabe besteht darin durch ihre Politik die Entwicklungsländer für ausländische Investoren und deren rein spekulativen Interessen zu öffnen. Die Folgen sind für die Menschen vor Ort verheerend. Jegliche Lebensgrundlage wird ihnen entzogen. Zum Beispiel werden Felder, auf denen BäuerInnen bislang Grundnahrungsmittel für die Familie angebaut haben, für die Kaffee- und Kakaoproduktion umfunktioniert. Die Folgen sind Hunger, Landflucht und Emigration, und was Menschen dann zu sehen bekommen, wenn sie nach Europa fliehen, hat nichts mit Freiheit und Schutz zu tun, sondern ist reinste Demütigung und Verachtung. Die „Festung Europa“ ist integraler Bestandteil der rassistischen Abschiebepolitik und ist dafür verantwortlich, dass in den letzten 20 Jahren offiziell 15.000 Menschen an den Außengrenzen Europas gestorben sind. Hinter dieser Festung stehen Namen. So wurde 2004 von Ländern der europäischen Union die Grenzschutzagentur „Frontex“ ins Leben gerufen, deren Aufgabe es ist die Seegrenze zum Mittelmeer zu überwachen. Doch die Priorität liegt darin, die kleinen, oft überfüllten Boote bereits auf dem Meer abzufangen, um die Flüchtlinge zurück nach Marokko, Tunesien und andere Länder zu bringen. Bei diesen Rückführungen kommt es oft zu Misshandlungen und die völlig hilflosen, oft unterernährten Menschen werden regelmäßig einfach ohne Verpflegung in der Wüste abgesetzt.
Anfang Oktober übertrug das EU-Parlament Frontex noch mehr Befugnisse. Die Agentur kann nun eigene Ausrüstungen (Schiffe der Marine und Küstenwache, Hubschrauber, Flugzeuge, Waffen etc.) kaufen oder leasen, zudem wurde ihr Budget auf über 100 Millionen Euro erhöht.
„Frontex“, bewusst als Agentur und nicht als Behörde gegründet, koordiniert Einsätze multinationaler Einheiten verschiedener Einrichtungen und Organisationen gegen Flüchtlinge und ist keinem Ministerium unterstellt oder dem EU-Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. „Frontex“ muss als militärische Einsatzzentrale zur (militärischen) Abwehr von Flüchtlingen betrachtet werden, welche von einem finnischen Brigadegeneral und mit permanenter informeller Unterstützung der NATO (Aufklärungssatelliten) und Geheimdienste geführt wird.
Frontex ist dabei nur der „militärische“ Arm einer menschenverachtenden Abschiebemaschinerie. Die europäischen Staaten versuchen alles, um die Flüchtlinge wieder zurück zu führen – zumindest die, die nicht mehr gebraucht werden.
Abschiebung ist Folter und Mord - die gesetzlichen Grundlagen
„Der Begriff "Abschiebehaft"
spricht in der Verbindung von "Abschiebung" und "Haft" für sich. Denn allein zur Ermöglichung der Abschiebung von
nicht aufenthaltsberechtigten Flüchtlingen und MigrantInnen nimmt man ihnen die Freiheit. In der
Logik von Ausländerbehörden, HaftrichterInnen und Polizei sind abgelehnte
AsylbewerberInnen, aussortierte ArbeitsmigrantInnen oder ehemals geduldete Bürgerkriegsflüchtlinge nur eins:
potentielle "Illegale", die sich vermutlich der Abschiebung entziehen
wollen.
Was aus behördlicher Sicht ein Akt der
Verwaltung ist, ist für die betroffenen Menschen fatal: Der Freiheitsentzug ist für sie nicht nachvollziehbar.
Sie erleben ihn als Einschüchterungsversuch und als Bestrafung für ihr bloßes Dasein. An ihrer
Abschiebung in das Land, das sie aus Not verließen, sollen sie unter
Haftbedingungen mitwirken.“
(http://www.abschiebehaft.de/aktion/k238.htm )
Die Abschiebehaft ist keine Strafhaft, sondern eine Verwaltungsmaßnahme, die allein der Durchsetzung der Ausreisepflicht dient. Als „ausreisepflichtig“ gilt, wer die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nicht (mehr) besitzt. Wird befürchtet, dass MigrantInnen ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommen, dürfen sie nach §58 AufenthG zwangsweise abgeschoben werden. Wer dann ohne gültige Aufenthaltspapiere aufgegriffen wird, kommt in Gewahrsam und muss bis 24 Uhr des Folgetages einem Haftrichter vorgeführt werden.
Die Ausländerbehörde bereitet dafür den Haftantrag vor, nennt Gründe nach §57AuslG und der/die RichterIn ist verpflichtet, diese dann zu prüfen, wobei in der Regel die Argumentation der Ausländerbehörde übernommen wird. Um anwaltliche Unterstützung muss sich jeder Häftling selbst kümmern und bezahlen, denn ihnen wird nicht, wie im Falle von strafrechtlichen Angelegenheiten, ein Pflichtverteidiger beigeordnet. So bleiben viele ohne Beratung, ohne Rechtsvertretung, ohne Kontakt nach draußen.
Es wird in zwei Arten von Abschiebehaft unterschieden. Die
"Vorbereitungshaft" (bis zu 6 Wochen) und die
"Sicherungshaft"(bis zu anderthalb Jahren). Die Gründe hierfür sind vielfältig: die vorliegende
Ausreisepflicht, ein bereits erfolgtes "Untertauchen", der bereits
erfolgte Versuch oder „der
begründete Verdacht“, sich
"der Abschiebung zu entziehen". Untermauert wird dieser "begründete Verdacht" durch
pauschale Feststellungen, wie es liege kein fester Wohnsitz vor oder es bestünde offensichtlich nicht die
Absicht freiwillig aus zu reisen. In der Praxis ordnen die HaftrichterInnen die
Abschiebehaft regelmäßig
für die Dauer von bis zu 3
Monaten an und verlängern
sie wenn nötig. Um weitere 12 Monate
kann sich die Haft verlängern
in Fällen, "in denen der Ausländer seine Abschiebung
verhindert" (§57 Abs. 3). Häufig
wird den Häftlingen zur Last gelegt,
ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen zu sein, z.B. wenn sie bei der
Beschaffung eines Pass(ersatzpapieres)
die Unterschrift oder Angaben verweigern.
Die Haft wird auch angeordnet, wenn klar ist, dass die Botschaften der
jeweiligen Länder für die notwendigen Schritte
der Identitätsfeststellung viele Monate
Zeit brauchen werden. Da auch Personen inhaftiert werden, bei denen von vornherein
feststeht, dass die geplante Abschiebung kaum durchführbar sein wird - zum
Beispiel aufgrund von Passlosigkeit, mangelnder Kooperation der Botschaften
oder bürokratischen Wirrnissen im
Heimatland - kommt es regelmäßig
zu Entlassungen nach einer Haft von drei bis 12 Monaten. Der "illegale
Aufenthalt" wird auf diesem Wege ohne Strafverfahren "bestraft".
Die Haft dient gleichzeitig auch als "Beugehaft", um die Betroffenen
dazu zu bewegen sich doch noch für
ihre eigene Abschiebung einzusetzen oder "freiwillig" aus zu reisen.
So können Menschen für das "Vergehen",
sich in Deutschland ohne gültige
Aufenthaltspapiere aufgehalten zu haben, im Extremfall bis zu 18 Monaten in
Abschiebehaft verbringen.
Die Realität in den Abschiebegefängnissen
„Ich weiß nicht aus welchem Grund ich 24 Stunden immer in einer Zelle verbringen muss, ohne dass ich eine Straftat begangen habe. 24 Stunden seit 8 Monaten in einer Zelle mit gepanzerter Tür.“ (aus dem Brief eines Häftlings des Abschiebegefängnisses Ingelheim)
Die Haftbedingungen in den verschiedenen Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Inzwischen haben sich drei Modelle der Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen herausgebildet. Einige Bundesländer haben eigene Abschiebehafteinrichtungen, andere bringen die Häftlinge in den normalen Justizvollzugsanstalten unter und einige haben spezielle Abschiebeabteilungen in JVA's eingerichtet. Von der Art der Unterbringung hängt weitgehend die tatsächliche Lebenssituation der Betroffenen ab.
Die Gefangenen werden entlassen, wenn kein neuer Haftantrag durch die Ausländerbehörde gestellt wird. Wird einem erneuten Antrag bei der Anhörung nicht stattgegeben, da der / die RichterIn annimmt, dass die Abschiebung nicht in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann und / oder die Haftdauer "unverhältnismäßig" wird, erfolgt ebenfalls eine Entlassung. Theoretisch können auch die Haftgründe entfallen, z.B. durch Heirat oder Haftunfähigkeit (Hungerstreik oder schwere Krankheit) und Gefangene können von der Haftleitung freigelassen werden.
Bundesweit werden zwischen 60 und 80% aller Abschiebehäftlinge tatsächlich auch abgeschoben. Diese Zahl beruht auf Schätzungen, da offizielle Angaben unvollständig sind. Entsprechend schwer ist demnach auch festzustellen, wie viele der Freigelassenen eine Duldung erhalten und wie viele einfach in die "Illegalität" entlassen werden.
Die meisten Häftlinge sind zum ersten Mal im Gefängnis und stehen anfangs unter Schock. Viele haben Angst vor der Abschiebung in ihr Herkunftsland. Das hilflose Warten auf eine bedrohliche, vielleicht lebensgefährliche Zukunft wird zur Folter. Der Freiheitsentzug, die Rechtlosigkeit, die Behandlung durch die Beamten und die Ungewissheit führen bei vielen zu einer extremen Anspannung mit gravierenden Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schwindelgefühle, Alpträume, Schlaflosigkeit, Apathie, Appetitlosigkeit, Angstzustände, Wut, Trauer, Hilflosigkeit, Verzweiflung. Mit den psychosomatischen Spätfolgen ihrer Inhaftierung haben viele Abschiebehäftlinge noch nach ihrer Entlassung zu kämpfen.
Depressionen, Selbstverletzungen, Suizidgedanken und -versuche sind in Abschiebehaft an der Tagesordnung.
Jährlich treten etwa 400 Menschen aus Protest gegen ihre Inhaftierung in einen Hungerstreik von durchschnittlich 14 Tagen.
Für Abschiebehäftlinge in Berlin gibt es lediglich einmal am Tag eine Stunde Hofgang. Daher sitzen sie in ihren engen Zellen mit vier Doppelstockbetten, einbetonierten Tischen und ohne jegliche Privatsphäre und warten auf ihr ungewisses Schicksal. Alle Fenster sind außen vergittert und zusätzlich mit raumhohen Innengittern ausgestattet. Bei den verschiedensten Bedürfnissen (z.B. heißes Wasser für Tee, Fenster öffnen, Lautstärkeregelung des Fernsehers) müssen sich die Häftlinge an ihre Bewacher wenden. Geld und Besitz wird den Gefangenen bei der Inhaftierung weggenommen und mit den Haftkosten verrechnet (ca. 50€ pro Tag).
Immer wieder werden seitens der Häftlinge Schikanen, verbale und körperliche Misshandlungen und Vergewaltigungen beklagt. Nur wenige lassen sich nachweisen, nur selten werden verantwortliche Beamte und Schließer zur Rechenschaft gezogen.
Viele werden verhaftet, ohne dass sie die Möglichkeit haben ihre Habe mitzunehmen. Die Ausländerbehörden sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Häftlinge an ihre Habe kommen. Dieser Pflicht kommen sie nur sehr zögerlich nach, sie verweisen auf Personalknappheit und sind nur selten bereit tätig zu werden. Andererseits weigern sich auch Haftanstalten privaten Besitz, der ihnen von der Ausländerbehörde überbracht wird, anzunehmen, mit dem Verweis auf geringe Platzkapazitäten. Das meist geringe persönliche Eigentum der Gefangenen - darunter manchmal auch persönlich wichtige Dinge wie Fotoalben, Halsketten usw. - werden gering geachtet.
Manche Gefangene wurden in Sommerkleidung festgenommen und mussten im Winter im T-Shirt und Jogginghose zum Hofgang, wenn ihnen Mitgefangene keine Kleidung liehen. Prinzipiell sollen die Haftanstalten Gefängniskleidung bereitstellen. Diesem kamen einige erst nach verschiedenen Interventionen nach. So wurden in der Vergangenheit auch Gefangene in dünner Sommerkleidung im Winter in die GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) oder nach Rumänien abgeschoben.
Der Großteil der Gefangenen sind Männer zwischen 20 und 40 Jahren. Der Frauenanteil beträgt um die 5 %. Unter den in Deutschland ankommenden Flüchtlingen überwiegt der Anteil der Männer stark. Hinzu kommt, dass man bei Familien gelegentlich darauf verzichtet, alle Familienmitglieder in Haft zu nehmen und sich auf ein Elternteil beschränkt.
Zur Situation der Frauen und Kinder
Viele der in Abschiebehaft einsitzenden Frauen kommen aus der (Zwangs-) Prostitution. Die meisten Frauen sind jung, zwischen 18 und 28 Jahren alt, viele von ihnen benötigen psychotherapeutische Behandlung, da sie oft von sexueller, körperlicher, psychischer und rassistischer Gewalt betroffen waren.
Um auch Minderjährige inhaftieren zu können, hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention 1992 nur mit Vorbehalt unterschrieben und ratifiziert, so dass es gesetzlich möglich ist Jugendliche ab 14 Jahre in Abschiebehaft zu nehmen. Allein zwischen 2005 und 2007 wurden knapp 400 Minderjährige inhaftiert (wobei 5 Bundesländer fehlen, da sie keine Auskunft erteilten). Es kommt vor, dass Kinder unbegleitet von Erwachsenen abgeschoben werden oder das Kindern ihre Eltern entrissen werden, weil diese kein Aufenthaltsrecht bekommen haben.
Abschiebehäftlinge sind nicht wie Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet. Manchmal haben auch die Inhaftierten selbst kein Interesse an einer Arbeit, weil sie keinen Sinn darin sehen, durch Erwerbstätigkeit ihre Abschiebungskosten zu finanzieren. Gefangene, die ein gewisses Geldpolster ihr Eigen nennen, müssen selbst die Kosten für die Abschiebung (Verwaltungs- und Haftkosten) übernehmen.
Abschiebeknäste zu Baulücken - Widerstand organisieren!
Immer wieder setzen sich die betroffenen MigrantInnen zur Wehr, ob als einzelnes Individuum oder in kollektiven geführten Kämpfen wie beispielsweise in einem Hungerstreik.Wir als radikale/revolutionäre Linke müssen diese Kämpfe unterstützen und dürfen nicht weiter zu sehen, wenn Menschen wie Tiere behandelt werden und in aller Welt abgeschoben werden. Wir haben alle das Recht auf Leben und dort zu leben, wo wir leben wollen. Wir solidarisieren uns mit den Verfolgten, den Illegalisierten, den Ausgebeuteten und Unterdrückten.
In diesem Sinne:
Kampf der kapitalistischen Repressionsmaschinerie!
Solidarität aufbauen - drinnen und draußen!
Für freies Fluten!
Dieser Artikel erschien im Gefangenen Info nr. 364/ 365.
Weitere Themen:
Kampf dem staatlichen und instituionalisierten Rassismus!
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