[B] Prozessbericht - Tobias P.

Freiheit für Tobias

Prozessbericht zum Verfahren gegen Tobias, wegen vermeintlicher Brandstiftung am 30.11.2011. Eine  ausführliche Stellungnahme der Soligruppe zum Prozessausgang folgt in Kürze, dieser Text hingegen dient der Dokumentation.

Tobias wurde vorgeworfen, in der Nacht zum 24. September um 3:50 Uhr an der Rosenthaler Ecke Steinstraße in Berlin-Mitte drei Fahrzeuge in Brand gesetzt zu haben, daraufhin nahmen ihn Bundespolizist_innen fest. Seit dem 25. September 2011 saß Tobias in der JVA-Moabit in Untersuchungshaft und kam am 30.11.2011 unter Auflagen bis zu seinem Haftantritt „frei“.

 

Hochsicherheitssaal

 

Der Prozess fand in Folge einer vom Gericht erlassenen Sicherheitsverfügung im Hochsicherheitssaal 701 statt. Alle Prozessbeobachter_innen wurden vor dem Betreten des Saales durchsucht, abgetastet und ihre Ausweise kopiert. Erst nachdem sie alle Gegenstände, die sie bei sich trugen, abgegeben hatten, konnten sie den Gerichtssaal betreten.

Mit einiger Verspätung begann der Prozess um 9:45 Uhr mit der standardisierten Abfrage der Personalien des Angeklagten. In diesem Zusammenhang wurde die Zeit, die Tobias 2009 wegen dem gleichen Verdachtspunkt in Untersuchungshaft verbringen musste, thematisiert, obwohl dieses Verfahren niemals zu einer Anklage unter dem Tatvorwurf geführt hat.

 

„Verständigung“ im Strafverfahren

 

Danach wurde vom Gericht die Anklageschrift verlesen und die einzelnen Autos mit ihrer jeweiligen Beschädigung aufgezählt. Um 9:50 Uhr unterbreitete das Gericht den Vorschlag zur „Verständigung“ im Strafverfahren. Dabei wurde eine Strafobergrenze von 2 Jahren und 10 Monaten festgelegt. Nach dem Prozess würde Tobias eine vorläufige Haftverschonung zustehen, das Verfahren gegen Tobias aus dem Jahre 2009 würde eingestellt und der Tatvorwurf unerlaubter Waffenbesitz – dabei handelte es sich lediglich um ein Tierabwehrspray – würde fallen gelassen werden. Das Strafmaß könne lediglich im Falle neuer Ermittlungsergebnisse vor einem höheren Gericht verschärft werden, in diesem Prozess bliebe die Strafobergrenze jedoch verbindlich. Dem Verständigungsantrag wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft zugestimmt. Auch Tobias Anwalt Henselmann nahm den Vorschlag an.

 

Personalienangaben

 

Anschließend forderte das Gericht Tobias auf, Angaben zu seiner Person zu machen. Tobias verweigerte dies und sein Anwalt kommentierte dies folgendermaßen: In der Vergangenheit wurde durch die Presse wiederholt die Privatsphäre von Tobias und seinem sozialen Umfeld verletzt. In der Folge sei er das Ziel öffentlicher Drohungen geworden, die in klaren Gewaltphantasien formuliert waren und sich auf Informationen der Medien stützten. Anschließend machte sein Anwalt Angaben zu Tobias finanziellen Verhältnissen, seinem schulischen und beruflichen Werdegang, sowie die beruflichen Tätigkeiten seiner Eltern.

 

Beweisaufnahme: aus den Akten

 

Um 10:00 Uhr begann das Gericht mit der Beweisaufnahme. KHK Kubike’s Aussage aus den Akten wurde verlesen, in der er festhielt, dass er nach der Festnahme von Tobias zu den Fahrzeugen gerufen wurde, um die Spurensicherung durchzuführen. Dabei habe Staatsanwältin Kaminski im „Eiltempo“ veranlasst, die teilweise ausgebrannten Fahrzeuge sicherzustellen. Darauf hin wurde erläutert wie, wann und in welchen Zeitabstand in der Nacht der Festnahme Tobias Blutalkoholwert bestimmt wurde, wobei angemerkt werden muss, dass dieser für die Urteilsfindung letztendlich keine Rolle spielte.

 

Aus dem Protokoll von KOK Misch wurde der exakte Schadenswert verlesen, welcher 36.000 € betrug. Es folgte das Durchsuchungsprotokoll, wobei die Gegenstände aufgezählt wurden, die Tobias zum Zeitpunkt seiner Festnahme bei sich trug: ein Portmonoie, Schlüssel, Tabak, zwei Feuerzeuge, ein Handy usw. Anschließend wurde Tobias’ Registerauszug verlesen, in dem jedoch keinerlei einschläge Verurteilungen enthalten waren.

 

Beweisaufnahme: Polizeizeuge

 

Um 10:20 Uhr wurde nun der einzige Zeuge vernommen, der Kriminalbeamte Christian Laternsa, von der BAO Feuerschein, die sich ausschließlich mit KFZ-Brandstiftungen auseinandersetzt. Er schilderte die zusammengefassten Protokolle von allen neun Bullen die an diesem Abend an Tobias Oberservation und Festnahme beteiligt waren: Tobias wäre ihnen aufgefallen, weil er sich auffällig umgeschaut habe. Beim ersten Fahrzeug, welches später Brandschäden aufwies, wurde er nicht bei der Inbrandsetzung gesehen, am zweiten hätten die Cops beobachtet, wie er sich in der Nähe des Autos hinhockte und beim dritten Fahrzeug sahen sie ihn „hantieren“. Als er unmittelbar darauf von ihnen angesprochen wurde, sei er aufgestanden und festgenommen worden.

 

Ende der Beweisaufnahme

 

Um 10:25 Uhr erhielten alle Parteien Einsicht in die Bewegungsskizze, in der die von Tobias zurückgelegte Wegstrecke festgehalten wurde. Danach befragte Tobias Anwalt den Zeugen, warum niemand das Feuer am zweiten Auto gelöscht habe, um weitere Schäden zu vermeiden, da die aufgeführten Bullen sich in unmittelbarer Nähe der Tatorte befunden hätten. Hierauf konnte der Beamte keine konkrete Antwort geben und erklärte wage, dass die Verfolgung des vermeintlichen Täters Vorrang gehabt hätte. Damit wurde die Beweisaufnahme geschlossen und der Zeuge Christian Laternsa entlassen. Es folgten die Plädoyers.

 

Plädoyers: Staatsanwaltschaft

 

Staatsanwältin Kaminski begann mit ihrem Plädoyer: Sie sehe die Vorwürfe der Anklage als erwiesen an, und wertete dies angesichts des späten Geständnisses des Angeklagten als erdrückende Beweislage. Zur Strafbemessung nannte sie anfangs mildernde Faktoren wie die Alkoholisierung und die anzunehmde spontane Tatbegehung, sowie die Tatsache, dass es sich am dritten Fahrzeug lediglich um eine versuchte Brandstiftung gehandelt habe. Diese Faktoren berücksichtigte sie jedoch nicht in ihrem weiteren Plädoyer, das darauf hinaus lief, eine möglichst hohe Haftstrafe zu fordern:

 

Tobias sei ihrer Meinung nach einschlägig vorbestraft. Aufgrund des hohen Schadens und aus generalpräventiven Gründen, also zur allgemeinen Abschreckung, sei eine besonders hohe Strafe anzusetzen. Nicht zu vernachlässigen sei die abstrakte Gefahr, die durch brennende Autos entstehe. Kaminski denkt offenbar, dass Autos wie in Actionfilmen explodieren und die Autoteile durch die Luft fliegen oder sogar ein unkontrolliertes, flächendeckendes Feuer im Innenstadtbereich entstehen könne. Aus diesen Gründen forderte sie, die festgesetzte Strafobergrenze auszuschöpfen, und beantragte das Strafmaß des Angeklagten auf 2 Jahre und 10 Monate festzusetzen und sprach sich explizit gegen eine Bewährung aus.

 

Plädoyers: Verteidigung

Um 10:40 begann Strafverteidiger Martin Henselmann mit seinem Schlussplädoyer. Er wiederholte das Tobias die ihm zur Last gelegten Tatvorwürfe einräume und kritisierte gleich zu Anfang die hohe Strafforderung der Staatsanwaltschaft, die er als nicht angemessen bewertete. So spiegele sich darin ein durch die Medien forciertes gesellschaftliches Klima wieder, das härtere Strafen für Autobrandstiftungen verlange. Henselmann mahnte an, dass die Strafforderung in keiner Relation zu vergleichbaren Straftaten stehe. So sei beispielsweise der Verlust für die_den Halter_in des Fahrzeugs genauso groß wie bei einem Autodiebstahl. Zudem verurteilte er die Pressehetze gegen leitende Richter in Fällen, in denen nicht der medialen Forderung nach U-Haft nachgekommen worden sei. Auch in Tobias Fall habe diese Stimmungsmache Folgen gehabt. So sei seine U-Haft voreilig angeordnet worden. Dass für Untersuchungshaft weitere Kriterien, außer einem dringenden Tatverdacht erfüllt sein müssen – etwa Flucht- oder Verdunklungsgefahr – vergessen die Medien nur zu gerne, wenn sie einen vermeintlichen Straftäter öffentlich vorverurteilen und seine umgehende Inhaftierung fordern.

 

Im Zuge dessen problematiserte Tobias Anwalt noch einmal, dass Details aus dem Leben von Tobias und dem seiner Eltern in diversen Medien veröffentlicht und zur tendenziösen Berichterstattung ausgeschlchtet wurden seien. Des weiteren räumte Henselmann mit Verschwörungstheorien auf, die in der Presse kursierten, z.B. das Tobias Autos in Brand gesetzt haben soll, um diese zu fotografieren und das Bildmaterial anschließend weiter zu verkaufen, wofür es keinerlei Anhaltspunkte gäbe. Darüber hinaus merkte der Anwalt an, dass die von der Staatsanwaltschaft herangezogene Generalprävention jeder Grundlage entbehrt, da es derzeit keine Welle von Autobrandstiftungen gäbe. Im Gegenteil: Die Zahlen seien rückläufig.

 

Danach beendete Henselmann sein Plädoyer mit Überlegungen bezüglich des geforderten Strafmaßes und der seiner Forderung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Er verwies auf den vergleichsweise geringen Sachschaden durch Autobrandstiftungen, der in der Regel von der Versicherung getragen würde, und bezweifelte die Bedrohung durch die von Kaminsiki heraufbeschworene „abstrakte Gefahr explodierender Autos". Auch der „kriminelle Gehalt" der Tat sollte mit anderen Straftaten in Relation gesehen werden. Gemessen am realen Schaden wären Autobrandstiftung am ehesten vergleichbar mit Sachbeschädigungen, denn letztendlich entstehe nur Blechschaden, zu Personenschäden sei es trotz der über die Jahre angesammelten Fallzahlen bislang nicht gekommen.

 

Urteilsverkündung

 

Anschließend zog sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück. Um 11:35 Uhr wurde dann das Urteil verkündet. Der Richter setzte eine Haftzeit von 2 Jahren und 6 Monaten an und blieb damit nur 4 Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Damit entschied sich auch das Gericht dagegen, eine Bewährung zuzulassen, die nur bei eine Haftzeit unter 2 Jahren möglich gewesen wäre.

 

Soligruppe "Freiheit für Tobias!"

 

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