Anschlagsvorbereitung nicht nachweisbar

Erstveröffentlicht: 
19.12.2011

Rechtsextremer Bombenbastler

 

Zünder, Chemikalien, Sprengstoffhandbücher: Wegen der möglichen Vorbereitung eines "Explosionsverbrechens" wurde gegen ein NPD-Mitglied aus Weil am Rhein ermittelt. Jetzt erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe, dem 24-Jährigen seien keine konkreten Anschlagspläne nachzuweisen.

 

Karlsruhe - Der 24-Jährige soll als "Stützpunktleiter" der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) aktiv gewesen sein. In seiner Wohnung hatte er Chemikalien und Zubehör zum Bau einer Bombe gehortet. Konkrete Anschlagspläne seien ihm jedoch nicht nachzuweisen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe laut einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss.

Zwar sei davon auszugehen, dass sich der 24-Jährige "intensiv mit dem Thema eines Sprengstoffeinsatzes befasst habe", so das Gericht. Man habe unter anderem Äußerungen und Andeutungen in Internet-Chatprotokollen und E-Mails analysiert. Es hätten sich jedoch "keine konkreten Anschlagspläne oder -ziele" nachweisen lassen. Dies sei aber die Voraussetzung für eine Bestrafung wegen der Vorbereitung eines "Explosionsverbrechens". Auch ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz komme nicht in Betracht: Die sichergestellten Chemikalien seien frei erhältlich.

Aus den Chemikalien hätte der 24-Jährige etwa zwei Kilogramm eines explosiven Gemisches herstellen können. Außerdem fanden die Ermittler einen Stahlrohrkörper nebst Schlusskappen, der mit Sprengstoff gefüllt etwa die Sprengwirkung einer Handgranate hätte entfalten können. Zudem wurden bei einer Durchsuchung drei Handbücher zum Thema Sprengstoff, ein selbst gefertigter Zünder sowie eine funktechnische Vorrichtung zur Zündauslösung von Pyrotechnik sichergestellt.

Der Beschuldigte muss sich nun lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht verantworten. Der Anklage zufolge besaß er ein Sturmgewehr und drei Patronen Munition. Er war bereits im Oktober 2009 aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

ala/dpa