Am Morgen des 21.10.2011 erhielten wir auf der E-Mail-Adresse aif[ät]riseup[.]net,
 der Kontakt-Adresse des Blogs antiindustryfarm.blogsport.de
 welcher über den Widerstand gegen Europas größten Hühnerschlachthof in 
Wietze der Firma Rothkötter berichtet, folgendes Schreiben: 
„Liebe/r Blog-Inhaber/in, aufgrund einer Klagedrohung des Anwalts 
der Firmen Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG, Rothkötter 
Mischutterwerk GmbH sowie Emsland Brüterei mussten wir, um Schaden von 
Blogsport abzuwenden, deinen Blog vorläufig für die Öffentlichkeit 
unzugänglich machen. Für eine Wiederfreigabe bitten wir, sämtliche 
Äußerungen, die als Aufrufe zu rechtswidrigen Handlungen interpretiert 
werden könnten, von deinen Seiten zu entfernen. [...]“
Was war passiert?
Für den 7.11.2011 hatte die Aktion „Rothkötter in die Suppe 
spucken“ – die Schlachtfabrik in Wietze stoppen!“ in einem Aufruf 
die Adressen und Telefonnummern der Unternehmen Rothkötters gesammelt 
und dazu aufgerufen, dem Konzern direkt die Meinung zu sagen.
am 7.11.2011 auf" Auch antiindustryfarm übernahm den Text mit dem 
Hinweis: „Ein Aufruf aus dem Internet“. 
Das Team von blogsport.de bekam daraufhin Post von Rothkötters Anwalts- 
und Anwältinkanzlei „Hellmann Rechtsanwälte“ mit der Forderung,
 den Blog unverzüglich unzugänglich zu machen, bis die Inhalte gelöscht 
seien, sowie Namen und Anschrift des Betreibers mitzuteilen. Hierfür 
wurde eine Frist bis zum selbigen Tage gesetzt. Nach fristgerechter 
Löschung der relevanten Daten durch Betreiber_innen des Blogs wurde die 
Seite zum Abend wieder freigegeben. 
Antiindustryfarm.blogsport.de wird von wechselnden Einzelmenschen aus 
dem Wietze-Widerstand sowie Tierbefreiungs-, Umwelt- und 
Anti-Gentechzusammenhängen betrieben. ‘Ein_e Nutzer_in’ oder für Inhalte
 verantwortliche Personen gibt es in dieser Form nicht. Ob und inwiefern
 die Klage weiterverfolgt wird, ist zum jetztigen Zeitpunkt trotz allem 
völlig offen.
Auch Tierrechtstermine.de erhält Klagedrohung
Pünktlich zum Aktionstag erhielt auch der Betreiber der Seite tierrechstermine.de einen Brief gleichen Absenders & gleichen Inhalts. Auch hier war der Aufruf gepostet worden, ebenfalls mit der Präambel „Ein Aufruf aus dem Internet:“ versehen. Termin entfernt. Account gelöscht. Alles innerhalb der Frist. Ausgang ungewiss.
“Dieser Versuch von Seiten Rothkötters, den Kritiker_innen des größten Hühnerschlachthofs Europas einzuschüchtern oder zu behindern, wirkt auf mich mehr als lächerlich und zeigt viel eher, wieviel Angst er vor dem Widerstand hat. Um die geplanten 420 Zulieferbetriebe in der Region sieht es noch immer finster aus, sodass der Schlachthof sich aus Dänemark und den Niederlanden beliefern lassen muss. Wenn das bis Ende 2012 so bleibt, muss Rothkötter 6,5 Mio. Euro Subventionen ans Land zurückzahlen und wer weiß, welche Konsequenzen sich aus dieser dauerhaften Misere für Fortbestand und Auslastung des Wietzer Schlachthofes bzw. für die Wirtschaftlichkeit des gesamten Konzerns dann erst ergeben!? Für mich ist das jedenfalls Motivation genug, weiterhin gegen Rothkötter, seinen Schlachthof in Wietze mit all seinen negativen Auswirkungen aktiv zu bleiben.”, so Aktivist Winrich Steinberg.
Silke Schönland von der Aktion “Rothkötter in die Suppe spucken – die
 Schlachtfabrik in Wietze stoppen!” ergänzt:
“In welchen Formen sich unser Widerstand ausdrückt, das entscheiden nach
 bestem Gewissen immer noch wir. Weder Rothkötter selbst noch seine 
Anwält_innen oder irgendein sogenanntes Recht wird uns, angesichts der 
kastastrophalen Folgen dieses Megaprojekts für den gesamten Planeten 
daran hindern, uns dieser drohenden Massenausbeutung mit allen Mitteln 
entgegenzustellen.”
Obwohl der Aufruf zum Aktionstag auch eindeutige Distanzierungen von Straftaten, im Wortlaut: „Bitte versteht diese E-Mail nicht etwa als einen Aufruf zur Wirtschaftskriminalität. Und „nachstellen“ gem. §238 StGB sollt ihr [...] selbstverständlich auch nicht.“ enthielt, wurde den Rechtsschützer_innen des Fleischriesen möglicherweise aufgetragen, hier eine „Öffentliche Aufforderung zu Staftaten“ gem. § 111 zu konstruieren. Danach wird: „Wer öffentlich [...] zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wie ein Anstifter bestraft.“
In diesem Fall wären eventuell auch weitere Betreiber_innen verschiedenster Internetseiten, auf welchen der Aufruf möglicherweise kursierte, von der Repression betroffen.
Sollten deshalb irgendwen Briefe mit identischem bzw. ähnlichen Inhalten erreichen oder schon erreicht haben, bitten wir dringend um Mitteilung darüber an aif[ät]riseup[.]net.
In beiden Fällen unterzeichnete die Schreiben im Auftrag Rothkötters übrigens Rechtsanwalt Christian Bröcker (www.hellmann-fachanwaelte.de/team_broec...
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