Die Stadt Offenburg hat es zu Recht abgelehnt, der NPD für ihren Bundesparteitag eine Halle zur Verfügung zu stellen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Donnerstagvormittag die 
Entscheidung in Sachen NPD-Bundesparteitag bekannt gegeben. Die NPD 
wollte vor dem VGH das Recht erstreiten, die Abtsberghalle im 
Offenburger Stadtteil Zell-Weierbach für die Veranstaltung am 12. und 
13. November mieten zu dürfen. Doch das Gericht entschied gegen die 
Partei.
In ihrer Beschwerde berief sich die NPD auf den Anspruch der 
Gleichbehandlung. Ihre Begründung: Die Abtsberghalle sei in der 
Vergangenheit bereits an andere Parteien vermietet worden.
Doch der VGH wies das zurück. Die NPD könne nicht verlangen, dass ihr 
die Halle für die Durchführung des Bundesparteitages überlassen werde. 
Der Grundsatz der Chancengleichheit verpflichte zwar Kommunen, 
politische Parteien gleich zu behandeln, wenn sie ihnen ihre kommunalen 
Einrichtungen zur Verfügung stellten. Daraus ergebe sich aber kein 
Anspruch der NPD auf die Räumlichkeit. Zudem spreche die bisherige 
Vergabepraxis der Stadt dafür, dass die Halle vorrangig privaten 
Gesellschaften, Vereinen oder auch Unternehmen für Tagungen, 
Hauptversammlungen und Betriebsausflügen zur Verfügung gestellt werde.
Wie das Gericht ausführte, fanden in der Halle in den vergangenen sechs 
Jahren zwei Veranstaltungen mit politischem Bezug statt. Die waren aber 
dem VGH zufolge nicht mit einem Bundesparteitag vergleichbar und 
widersprachen auch nicht der Widmung der Halle. Zwar habe am 14. Oktober
 2011 eine Abendveranstaltung der SPD mit Essen und Unterhaltung 
anlässlich des Parteitages stattgefunden – doch der eigentliche 
Parteitag wurde in der Oberrheinhalle in Offenburg abgehalten. Auch die 
Wahlkampfveranstaltung der CDU im September 2005, bei der Friedrich Merz
 eine Rede hielt, sei mit dem geplanten Bundesparteitag der NPD nicht 
vergleichbar. Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 2966/11).
Eine Sache ließ der VGH allerdings offen: Ob die Vorgeschichte bei der 
Vergabe die Ablehnung Offenburgs hätte rechtfertigen können. Denn im 
September wurde bei der Stadt nämlich zunächst von privater Seite 
angefragt, die Halle für den 12. und 13. November zu mieten. Danach 
sollte dort eine Informationsveranstaltung zum Thema "sexueller 
Kindesmissbrauch" stattfinden. Die Stadt schickte daraufhin einen 
Benutzungsvertrag, woraufhin sich die NPD meldete und mitteilte, dass 
die Privatperson von ihrem Vorhaben zurücktrete und stattdessen an dem 
Termin der Bundesparteitag der NPD stattfinden solle.
Das lehnte die Stadt am 29. September ab und verwies darauf, dass dort 
ursprünglich ein Treffen der Ortsverwaltung zum Volkstrauertag geplant 
gewesen sei. Das habe man aber zugunsten der brisanten Veranstaltung 
rund um das Thema Missbrauch hinten angestellt.
Daraufhin hatte die NPD beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag
 auf Freigabe der Halle gestellt – der wurde jedoch abgelehnt. Das 
Gericht begründete das damit, dass die Halle immer nur ausnahmsweise für
 politische Veranstaltungen genutzt worden sei. Die NPD könne sich 
deswegen nicht auf die im Parteiengesetz verbürgte Gleichstellung 
berufen, so die Richter in Freiburg.
