Quelle:
Erstveröffentlicht:
10.10.2011
Am 12.08.2011 parkten im Freiburger Stadtteil Zähringen vier Wagen von wagenplatzlosen WagenbewohnerInnen auf einem leer stehenden Grundstück. Ruckizucki war die Polizei und das Ordnungamt vor Ort und beschlagnahmten die Wägen. Das zwischen dem Eigentümer und den WäglerInnen ausgehandelte Angebot einfach wegzufahren wurde ausgeschlagen. Ein Eilverfahren gegen die Beschlagnahmung vor dem VG Freiburg hatte keinen Erfolg - die nächst höhere Instanz in Mannheim (VGH) hat nun geurteilt: die direkte Beschlagnahmung der vier Waägen war illegal. Hierzu die Rechtsanwältin Katja Barth
RDL-Beitrag zum anhören: http://www.rdl.de/images/stories/audio_mp3/20111010-klatschefr-14283.mp3