Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, den sogenannten 400 Euro Jobs, gibt es oft Unsicherheit über die eigenen Rechte als ArbeitnehmerIn. Diese Infoveranstaltung des Allgemeinen Syndikats (ASy) möchte über rechtlich verbindliche Regelungen aufklären.
Die hier erwähnten Rechte sind unabhängig von einem vorhandenen 
Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, sie sind vom Gesetzgeber vorgegeben 
und damit für alle verbindlich! In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen 
können allenfalls Regelungen getroffen werden, die eine Verbesserung 
von ArbeitnehmerInnenrechten bedeuten. Wir möchten mit euch 
diskutieren, welche Möglichkeiten bestehen, wie wir unserer Stimme 
gegenüber den Chefs Nachdruck verleihen können. Denn eins ist klar – 
nur Rechte, die eingefordert werden, werden einem auch zugestanden. 
Im Rahmen der Reihe:  unbekannt verzogen
