2 junge Männer wurden letztes Jahr beschuldigt, noch genießbare Lebensmittel aus Mülltonnen der Döbelner Marktkauffiliale entnommen zuhaben. Dies störte zwar den Supermarkt nicht, aber die Staatsanwaltschaft Chemnitz konstruierte ein „besonderes öffentlichesInteresse“ an der Strafverfolgung. So kam der Fall letzten Herbstbereits vor Gericht. Nach zwei Verhandlungstagen, teilweise bis in den späten Abend, und etlichen Skandalen in und um den Prozess wurde das Verfahren gegen Einen der Beiden eingestellt. Christof N. jedoch stimmte einer Einstellung gegen Auflage nicht zu. Nach fast einem Jahr wurde der Fall nun also wieder von vorne aufgerollt.
Die 
Begründung für den Freispruch war, dass dem jungen Mann 
nicht nachgewiesen werden kann, dass er die Lebensmittel tatsächlich 
aus diesem einen in dem Strafbefehl aufgeführten Container entnommen 
hatte.So forderte am Ende sogar der Staatsanwalt einen Freispruch für 
den Angeklagten. „Die Erkenntnisse, dass die Tat nicht nachgewiesen 
werdenkann, lagen letztes Jahr genauso vor. Damals ließ sich 
dieStaatsanwaltschaft nichtmal auf eine Einstellung ohne Auflage nach 
§153STPO ein. Es sind also keine neuen Erkenntnisse, die Staatsanwalt 
Stefanund Richter Ehrlich zu dem Freispruch bewegt haben.“ mutmaßt 
derAngeklagte Christof N., der sich selbst verteidigte. „Vielmehr würde 
ich vermuten, dass letztere sich nicht politisch und juristisch mit 
dem Thema Containern auseinandersetzen wollten. Erst recht wollten sie 
kein Urteil riskieren, dass am Ende besagt, Containern sei keine 
Straftat.“
Dem Angeklagten wurden (gerade zu Beginn der 
Verhandlung) nahezu sämtliche Rechte der Strafprozessordnung verweigert, 
so wurde ohn eBehandlung u.A. eines Befangenheitsantrages die 
Beweisaufnahme gestartet. Es wurden keine Pausen zur Formulierung von 
Anträgen – auch Befangenheitsanträgen - genehmigt und sowohl Richter 
Ehrlich, als auch Staatsanwalt Stefan unterbrachen den überzeugten 
„Mülltaucher“ mehrfach beim Vorlesen seiner Anträge. Hanna Poddig, die 
der Angeklagte als juristischer Beistand beantragte, wurde mit einer 
juristisch nicht haltbaren Begründung abgelehnt.
Der vorsitzende 
Richter gab schon recht bald zu erkennen, dass er an dem heutigen Tag 
nicht verurteilen wolle, allerdings wolle er auch nicht die juristischen 
und politischen Komponenten der Tat behandeln, so sagt er diesbezüglich 
„darum geht es aber heute nicht.“ So endete der Prozess inhaltlich 
unspektakulär mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen.Die 
Anträge, die aufzeigen sollen, dass Containern kein strafbarer Diebstahl 
sei und im Zweifel sowieso durch §34STPG Rechtfertigender Notstand 
gedeckt würden, blieben unverlesen und kommen vielleicht in einem der 
nächsten zahlreichen Gerichtsprozesse zum Einsatz.
Christof N. 
wird auf jeden Fall weiterhin Lebensmittel vor der Vernichtung retten – 
denn sogenannten Müll gibt’s genug, Lebensmittelpruduktion allerdings 
hat, wie auch in dem aktuellen Kinofilm „Taste the Waste“ aufgezeigt 
wird, fatale Folgen für Mensch,Tier, Klima und Umwelt.
Informationen zum bisherigen Prozessverlauf, zum Thema und Fotos finden Sie unter
nirgendwo.info/containerprozess
Taste the waste - Containerprozess
Kontakt:
0174-7433522
containerprozess(äht)nirgendwo.info
Vergangene Berichte:
vom 20.09.11 - Döbeln: Der Containerprozess geht weiter
vom 14.10.10 - Döbeln: Containerprozess vertagt
vom 12.10.10 - Döbeln: Prozess wegen Diebstahl von Müll


