Kurze Prozesse (XIV)

Erstveröffentlicht: 
15.07.2011

Angeklagt: Roland B., 29, Journalist, derzeit arbeitsunfähig

Delikt: Anleitung zum Bau von Molotowcocktails

Besondere Kennzeichen: radikal und von Feinden umzingelt


Der Beginn der Paranoia ist das Unvermögen, einer Bedrohung Grenzen zu setzen. Roland B., ein in Berlin berüchtigter politischer Aktivist, sieht sich seit Jahren vom Staatsschutz verfolgt, und die Belastung dieses imaginären Kampfes hat Spuren hinterlassen. Mit weit aufgerissenen Augen, die Gesten zerfahren und nervös, versucht er die geheimen Maßnahmen des Polizeiapparates gegen ihn freizulegen. Er verteidigt sich vor Gericht weitgehend selbst, hat dicke Aktenbündel vor sich liegen. Seit einer Hausdurchsuchung am Weihnachtstag, sagt er, sei er nicht mehr fähig, einer Arbeit nachzugehen. Sein Leben kreist allein um die Rekonstruktion des eigenen Falls.

 

Ende 2007 erlangte der Angeklagte verstörende Popularität, als er bei einem Staatsbesuch die Absperrung durchbrach und Angela Merkel ins Gesicht schlug. Der Grund, warum er derzeit vor Gericht steht, hat aber mit jenen Aktivitäten zu tun, die er selbst »Hobbysprengmeisterei« nennt. Roland B. stellt Anleitungen zum Bau von Bomben und Molotowcocktails her und verbreitet sie über Websites namens sprengstoff-verein.de oder explosives.org. Die Experten des Landeskriminalamtes – Polizisten, die wie Unternehmensberater aussehen, mit Tweedsakkos und geschmackvollen Brillen – haben zwar keine gefährlichen Chemikalien in seiner Einzimmerwohnung gefunden. Aber der Betrieb der Internetseiten konnte dem Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden.

 

Vor Gericht besteht die Taktik Roland B.s in der konstanten Verschleppung des Prozessablaufs. Bereits die Frage des Richters nach seinen Lebensdaten führt zu einer zähen Debatte, ob diese Informationen »verfahrensrelevant« seien. Roland B. beantragt fortwährend Unterbrechungen und »Gerichtsbeschlüsse«; er ist genauestens mit den Abläufen und Vokabeln der Rechtsprechung vertraut und schafft es tatsächlich, die Sprachhoheit des Richters zu hemmen.

 

Unterstützt wird er dabei von einer Person unbestimmbaren Geschlechts unter den Zuschauern. Barfuß ist sie in den kleinen Gerichtssaal gekommen, mit völlig verdreckter Kleidung, und die schwarze Kruste unter ihren Fußsohlen deutet darauf hin, dass sie schon lange keine Schuhe mehr getragen hat. Sie schreibt mit, kommentiert jede Aussage des Richters, und manchmal brüllt sie einfach in den Saal hinein. Der Stimme nach muss sie eine Frau sein, ungefähr im Alter des Angeklagten, doch die mächtigen Füße und vor allem die Barthaare unter dem Kinn verwirren diesen Eindruck.

 

Das Geschehen auf der Zuschauerbank verleiht dem Prozess endgültig den Beigeschmack des Sonderlichen, und unwillkürlich denkt man an einen ähnlichen Fall vor vierzig Jahren. 1968 wurde der dreiminütige Film Wie baue ich einen Molotow-Cocktail? des Studenten Holger Meins in Berlin gezeigt. Auch dem Urheber dieser Anleitung sollte der Prozess gemacht werden, doch kurz zuvor verschwand er im Untergrund des RAF-Terrorismus. Welche Aufmerksamkeit, welche soziale Energie hätte ein solches Verfahren damals erzeugt? Heute dagegen ist ein Prozess gegen linke politische Aktivisten vielleicht nur als stille Freakshow denkbar.

 

Als der letzte Zeuge vernommen wird, kommt es zu einem Dialog, der das gefährliche Verhältnis zwischen überhitztem Delinquenten und kühler Institution spürbar macht. Roland B. befragt den Kriminalbeamten fast flehentlich: »Wissen Sie etwas von einer Telefonüberwachung gegen mich?« Wie seine Kollegen zuvor betont auch dieser Zeuge, dass er nur am Rande für die Ermittlungen zuständig war, zelebriert seine »Rädchen im Ganzen«-Stellung. Und genau diese Mentalität der Behörde ist es wiederum, welche die paranoide Angst des Angeklagten verstärken muss: Es gibt keinen klaren Ort der Macht. »Haben Sie ein persönliches Interesse, gegen mich zu ermitteln?«, fragt der Angeklagte. Und der Polizeibeamte antwortet fast aufreizend gelassen: »Es geht doch nicht um Familiennamen. Es geht darum, dass wir Post auf den Tisch bekommen und Straftaten nachgehen.« Roland B. wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Sein Innenleben hat sich durch dieses Verfahren wohl nicht beruhigt.