Am 23.6.2011 fand in Grimma der Prozess gegen Michael W., Ronny R., Stefan R. statt. Grund dafür war der Angriff auf den Roten Stern Leipzig beim Spiel am 24.10.2009 in Brandis. Bevor es mit der Beweisaufnahme losgehen konnte, wurden wie üblich die persönlichen Daten der Angeklagten aufgenommen. Dabei stellte sich heraus das Michael W. umgezogen ist.
Er 
ist demnach auf das ehemalige Gelände des Naziversands “Front Records”(http://www.chronikle.org/thema/front-records)
 in Wurzen gezogen. Stefan R. ist ein gerichtlich unbeschriebenes Blatt,
 dafür konnte Ronny R. mit einigen Verurteilungen wegen z.T. 
gefährlicher Körperverletzung aufwarten (er war auch bei dem Versuch 
dabei, den antirassistischen Sonntagsspaziergang in Wurzen anzugreifen: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/reportagen/spaziergang-wurzen/ http://www.chronikle.org/ereignis/angriffe-antirassistischen-sonntagsspaziergang-wurzen).
Die Beweisaufnahme wurde durch ein Rechtsgespräch abgekürzt, d.h. 
die Rechtsbeistände der Angeklagten und Kläger_innnen, die Richterin und
 der Staatsanwalt zogen sich für eine gute Stunde zurück um sich zu 
beraten. In diesem Rechtsgespräch einigten sich die Teilnehmer_innen auf
 das Strafmaß, das am Ende verkündet werden sollte:
Alle 3 bekamen zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen.
Michael W.: 2 Jahre Freiheitsentzug, 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Stefan R.: 1,4 Jahre, 2 Jahre auf Bewährung
Ronny R.: 1,6 Jahre, 2 Jahre auf Bewährung
Voraussetzung dafür war, das jeder Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis ablegt.
Michael W. ließ durch seinen Anwalt verlautbaren, sich in allen 
Punkten schuldig zu bekennen. Stefan R. ließ über seinen Anwalt wissen, 
das er des öfteren mit Freunden zum Fußball ginge und sein Megaphone nur
 aus Spaß dabei hatte und nicht um etwa “anzustacheln”. Auch er 
“gestand” alle Vorwürfe.
Aus Ronny R.’s Einlassung war zu hören, das er am Tag des Überfalls,
 vorher von Freunden angerufen wurde die ihn zum Fußball mitnehmen 
wollten. Wie auch Stefan R. hat er sich “mitreißen lassen”. Angeblich 
aber keinen Menschen direkt verletzt. Die vorgelegten Fotos konnten eben
 nichts Gegenteiliges beweisen. Für eine Mittäterschaft reicht das aber 
völlig und so gestand auch Ronny R. in allen Anklagepunkten.
Der Staatsanwalt, bekannt aus den vorangegangen Brandis Prozessen in
 Leipzig, beschrieb den Tathergang wie gewohnt sehr deutlich und betonte
 auch diesmal die Skrupellosigkeit (“asozial”) mit der der Nazimob auf 
die RSL Fans losging. Er bemängelte, dass durch das Rechtsgespräch und 
dem damit verbundenen Selbstleseverfahren (Die Anklage und 
Zeugenaussagen wurden nicht laut verlesen), der “Ungeist von Brandis” 
nicht zur Geltung gekommen wäre. Weiterhin zweifelte er auch angesichts 
der Kürze der Einlassungen der Angeklagten, an deren ernsthafter Reue.
Außerdem “wunderte” er sich darüber das aus der “Weltstadt 
Bennewitz” gleich 6 Menschen wegen Brandis angeklagt wurden. Er sah dies
 als einen Hinweis darauf, das wohl nicht alle Angreifer so ganz 
zufällig an dem Tag nach Brandis gekommen waren.
Der Anwalt von Michael W. kam natürlich nicht umhin, die Frage 
aufzuwerfen, wieso eigentlich so viele Fans, von “der anderen Seite” 
(Anm.: er meint “Linke”) in dieser doch eher niedrigen Spielklasse 
mitreisen. Außerdem wären ja auch einige RSL Fans vermummt gewesen.
Es folgte die alte Leier von Fans die sich auf den Angriff 
vorbereitet hätten oder zumindest irgendwie ein bisschen selber dran 
schuld sind: “…es gibt ja nicht nur Schwarz und Weiß” sondern auch (mit 
einem Blick zu den Zuhörer_innen) “Grau”. Wobei er aber sofort wissen 
ließ, dass das nicht heißen solle das es “richtig” gewesen wäre was 
damals passiert ist.
Die Richterin sprach das verabredete Urteil.
In ihrer Erklärung betonte sie immer wieder, dass sie sich gar nicht
 vorstellen könne, das so etwas überhaupt passieren kann. Sie erklärte 
sich den Hass (wer hier auf wen und aus welchen Gründen Hass schiebt, 
ließ sie ungeklärt) mit einer mangelnden Gesprächsbereitschaft.
Während des gesamten Prozesses wurde tunlichst vermieden, das Kind 
beim Namen zu nennen: “Ein, aus der ganzen Provinz, organisierter 
bewaffneter Überfall von Nazis auf antifaschistische Menschen”. Daher 
galt ihr Blick auch immer wieder den mitgereisten Unterstützer_innen der
 Kläger, wenn sie davon sprach “das ja keiner mit dem anderen redet” und
 es deshalb immer wieder “zu so was käme”.
Ihre verblendete Wahrnehmung über die damaligen Geschehnisse in 
Brandis, gipfelte im Vorschlag: Der Michael W. könnte seine 100 
Sozialstunden doch vielleicht beim RSL machen.

