Polizist, der Demonstrant getreten hat, zu Haft auf Bewähung verdonnert, Verfahren gegen zweiten Beamten vor dem Abschluss.
Der
 1. Mai 2010 hat weitreichende Folgen für zwei Berliner Polizisten. Ein 
Beamter, der einen am Boden liegenden Demonstranten gegen den Kopf 
getreten hatte, ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt 
worden. Das Verfahren gegen einen zweiten Polizisten, der den 
Demonstranten geschlagen haben soll, steht kurz vor dem Abschluss. 
    Im Anschluss an die "revolutionäre 1. 
Mai-Demonstration" war es in Kreuzberg zu Auseinandersetzungen gekommen.
 Dabei war auf dem Spreewaldplatz ein Mann vor einem heranstürmenden 
Polizeitrupp zu Fall gekommen. Ein Video auf der online-Plattform youtube zeigt, wie ein vermummter Beamter dem am Boden Liegenden mit voller Wucht gegen den Kopf tritt.  
   
 Die Polizei hatte noch in derselben Nacht ein Ermittlungsverfahren 
wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Der Beamte hatte sich wenige 
Tage später gegenüber einem Vorgesetzten offenbart und die Tat gestanden
 (taz berichtete).
 Wie erst jetzt bekannt wurde, ist er bereits Ende Oktober im so 
genannten Strafbefehlsverfahren ohne öffentlichen Prozess verurteilt 
worden. "Bei klarer Beweislage ist das durchaus üblich", erklärt der 
Sprecher der Staatsanwaltschaft Holger Freund. Dabei entwirft der 
Staatswalt einen Strafbefehl, der vom Richter geprüft und gegebenenfalls
 unterzeichnet wird. Wenn der Angeklagte nicht binnen zwei Wochen 
Einspruch einlegt, ist das Urteil rechtskräftig. Opfer und 
Öffentlichkeit werden in solchen Fällen nur auf Nachfrage informiert, so
 Freund. "Die Staatsanwaltschaft hat aber kein Interesse daran, 
Polizeibeamte besser als andere Angeklagte zu behandeln", betont der 
Sprecher. Im Gegenteil: Schließlich gehe es um das spezielle Delikt 
Körperverletzung im Amt.    Die Polizei leitete gegen den Beamten noch ein 
Disziplinarverfahren ein. Zu dessen Ausagng könne man aus rechtlichen 
Gründen nichts sagen, teilte die Polizei mit. Beruflich ist der Polizist
 mit einem blauen Auge davon gekommen. Wäre er zu einer Haftstrafen von 
einem Jahr oder mehr verurteilt worden, hätte er nicht mehr als Polizist
 arbeiten dürfen. Er ist  laut Polizei wieder im Dienst, allerdings auf 
einer anderen Dienststelle.     Anna Luczak, die Anwältin des Getretenen, hält 
das Urteil prinzipiell für angemessen, "obwohl es sicher härter 
ausgefallen wäre, wenn ein Demonstrant einen Polizisten getrten hätte". 
Sie hätte sich eine Verhandlung vor Gericht gewünscht, weil dann das 
ganze Beweismaterial öffentlich zugänglich wäre. Dazu gehören 
Polizeivideos, die den Vorfall aus anderer Perspektive zeigen. 
  Nach Informationen der taz ist darauf zu sehen, 
dass bereits vor dem Kopftritt ein anderer Beamter den schon auf dem 
Boden Liegenden mit dem Schlagstock getroffen hat. Dieser uniformierte 
Schläger war nicht geständig und musste mühsam ermittelt werden.  
   Laut 
Staatsanwaltschaft steht das Verfahren gegen ihn mittlerweile 
unmittelbar vor dem Abschluss. Danach könnte es für die beiden 
Polizisten noch kostspielieg werdeb. Luczak will noch Schmerzensgeld für
 ihren Mandaten einklagen.
