Gerichtsprozess wegen angeblichem Widerstandes heute nach 2 Befangenheitsanträgen ausgesetzt
Im Zusammenhang mit deiner Demonstration für selbstverwaltete Freiräume am 12.6.2010 kam es heute zu einem Gerichtsprozess gegen ein Opfer von Polizeigewalt. Zwischen einer versuchten Hausbesetzung und dem Straßentheaterfestival „Berlin lacht“ kam Christof N. einem illegalen Platzverweis durch die Polizei nicht sofort nach und wurde infolgedessen von einem Trupp der Bereitschaftspolizei blutig geschlagen und getreten und anschließend auf der Wache misshandelt. Monate später erhielt er einen Strafbefehl über 30 Tagessätze a 20 Euro wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Die heutige Hauptverhandlung bestritt der 
Angeklagte ohne Anwalt, aber sicher nicht ohne sich zu wehren. So 
stellte er zahlreiche Anträge, die die Grundlage für einen fairen 
Prozess nach dem Grundsatz der Waffengleichheit schaffen sollten. Dies 
ist gerade bei der Ausgangssituation – es sind ausschließlich 
Belastungszeugen der Polizei geladen und gehört worden – unabdingbar. 
Nahezu alle Anträge des Verteidigung wurden - oft ohne sich mit dem 
Inhalt der Anträge auseinanderzusetzen - abgelehnt! 
Doch auch schon 
bei der Eingangskontrolle musste sich der Angeklagte seine Rechte hart 
erkämpfen: Seine Prozessunterlagen wurden illegaler weise durchsucht und
 teilweise eingezogen und erst nach entsprechender Beschwerde beim 
Richter wieder herausgegeben. 
Nach knapp 2 Stunden und 2 
Befangenheitsanträgen gegen Richter Pohle wurde der Prozess dann auf 
Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesetzt – muss also nochmals von vorne 
begonnen werden. 
„Heute musste ich mit ansehen, wie die 
Fließbandjustiz Anträge von Menschen, die sich vor Gericht selbst 
verteidigen und keine Juristen sind, nicht ernst nimmt und mit abstrusen
 Begründungen ablehnt!“ kommentiert eine Prozessbeobachterin das 
Geschehen. 
Bereits vor dem Gerichtsgebäude wurden Prozessteilnehmer 
und Zuschauer von einem Polizeiaufgebot empfangen, das extra für die 
Verhandlung bestellt war. „Die faktische Vorverurteilung durch Polizei, 
Staatsanwaltschaft und Gericht, die bereits aus der Akte hervorgeht, war
 wohl kein Zufall, sondern gehört offenbar zum Alltag in diesem 
Gebäude“, so der Angeklagte Christof N. 

