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Sonntag, 17. April 2011, 4:54 [HD] ca. 03:30: auch Pressevertreter*innen wird der Zugang versperrt, vereinzelt wird das Polizeigesetz §28 als Begründung genommen. Personen stellen, nach §28, eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar
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