|   | linksunten Archiv | 
| 
 | 
| Sonntag, 17. April 2011, 4:54 [HD] ca. 03:30: auch Pressevertreter*innen wird der Zugang versperrt, vereinzelt wird das Polizeigesetz §28 als Begründung genommen. Personen stellen, nach §28, eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar
 
 
 |