Der Verdacht wiegt schwer: Wollte ein Rechtsextremer aus Weil am Rhein einen Sprengstoffanschlag verüben? Nach Ansicht des Freiburger Landgerichts sind die Vorwürfe nicht präzise genug. Es lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.
Weil er mit dem Bombenbau nicht begonnen hatte und es keine gesicherten Erkenntnisse über Ziel und Zeitpunkt eines möglichen Anschlags gibt
 , sieht das Landgericht Freiburg keinen hinreichenden Tatverdacht – und
 lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen des Besitzes von 
Sprengstoff ab. Übrig bleiben aus seiner Sicht nur Verstöße gegen 
Waffengesetze, die vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Lörrach 
verhandelt werden können. Die Staatsanwaltschaft wird die Entscheidung 
wahrscheinlich anfechten.
Ein Sprecher des Landgerichts erklärte auf Anfrage der Badischen 
Zeitung, der Beschuldigte habe zwar verschiedene Utensilien besessen, 
aber keine Bombe. Auch habe "die notwendige Konkretisierung eines 
vorbereiteten Delikts gefehlt". Das Landgericht sieht nicht, dass der 
Rechtsextreme bereits ein konkretes Anschlagsziel ausgesucht habe und 
ein Zeitpunkt feststand. Daher bleibt als Anklagepunkt der Besitz eines 
Sturmgewehrs samt Munition.
Der damals 22-Jährige Weiler, der als Stützpunktleiter der Jungen 
Nationaldemokraten in Lörrach bekannt war, war im August 2009 nach einem
 anonymen Hinweis festgenommen worden. Man fand bei ihm 22 Kilogramm 
Rohmaterial, das er im Internet bestellt hatte und das sich zum 
Bombenbau eignet – Chemikalien wie Kalkammonsalpeter, 
Wasserstoffperoxid, Schwefelsäure, Nitromethan und Calciumkarbid. Eine 
größere Menge derartigen Materials sei bei Neonazis in Deutschland noch 
nie gefunden worden, teilte die Polizei damals mit. Auch ein Handbuch 
zur Herstellung von Schwarzpulver wurde sichergestellt. Es gab Hinweise 
darauf, dass er die linksautonome Szene in Freiburg, namentlich deren 
Treff KTS, als Anschlagsziel im Blick hatte. Diese Hinweise kamen von der Antifa selbst, die teils genauere Erkenntnisse besaß als die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft Lörrach hatte im vergangenen Jahr Anklage wegen "Vorbereitung eines Explosionsverbrechens"
 erhoben, was vom Gesetz mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 
fünf Jahren geahndet wird. Der Angeschuldigte habe "die Materialien 
gehortet, um sie für eine jederzeit drohende gewaltsame 
Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner einzusetzen", begründete 
Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer die Anklage.
Das Landgericht Freiburg sagt nun, das sei noch nicht ausreichend, man brauche für eine Verurteilung vielmehr eine nähere Konkretisierung hinsichtlich Ziel und Zeitpunkt des geplanten Anschlags. "Dieses Problem haben wir auch gesehen, aber tatsächlich handelt es sich hier um rechtlich sehr schwierige Fragen", sagt Inhofer. Der Lörracher Rechtsanwalt Frank Berlanda, der den Beschuldigten verteidigt, hatte indessen schon früh die Ansicht vertreten, die Fakten reichten für eine Anklageerhebung nicht aus.
Zugelassen hat das Landgericht die Anklage in den weiteren Punkten und 
sie ans Schöffengericht verwiesen. Hier geht es um Verstöße gegen das 
Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Bei der Durchsuchung 
fand man bei dem Beschuldigten ein Schweizer Sturmgewehr, das als 
Kriegswaffe gilt, sowie Munition und Messer, die unter das Waffengesetz 
fallen.
Die Staatsanwaltschaft Lörrach ist derweil dabei, die Entscheidung des 
Landgerichts, die ausführlich begründet wurde, zu prüfen und will sie 
voraussichtlich anfechten. "Wir möchten in der Sache eine Entscheidung 
des Oberlandesgerichts herbeiführen", kündigt Inhofer an.
