Was
 ist das eigentlich für ein Land, in dem der Geheimdienst einen 
Verfassungsrichter bespitzeln kann - mit der Begründung, er habe bewusst
 nicht als Mitglied einer extremistischen Partei agiert? Es sieht aus, 
als habe das Bundesamt für Verfassungsschutz alles daran setzen wollen, 
jenem frühen Rolf Gössner Recht zu geben, der im Jahr 1984 (!) mit dem 
Buch "Der Apparat" das Bild eines ausufernden Polizeistaates zeichnete -
 und damit einem in linken Kreisen verbreiteten Lebensgefühl eine 
Fakten-Grundlage verschaffte.          
  Aber wahrscheinlich gibt es bei den Geheimdiensten einfach nur 
keine Kontrollmechanismen für angeleierte Überwachungsmaßnahmen. Wer 
einmal in die Fänge der Verfassungsschützer geraten ist, kommt nicht 
wieder raus - auch wenn er selbst längst Hüter der Verfassung in Robe 
ist. Es sei denn er wehrt sich juristisch. Die Behauptung, die 
Beobachtung Gössners sei 2008 aufgrund einer veränderten Sicherheitslage
 eingestellt worden jedenfalls, darf als dreiste Lüge gelten.         
   Dabei wäre 
es so einfach: Jeder Überwachungsauftrag müsste mit einem Verfallsdatum 
versehen und bei dessen Ablauf von einer zweiten Instanz begutachtet 
werden. Und die "Opfer" der Beobachtung müssten davon regelhaft 
informiert werden - damit sie sich wehren können. Für skandalöse 
Altfälle wie Gössner müsste eigentlich eine VS-Unterlagenbehörde nach 
Stasi-Vorbild zuständig sein.
