Im Juni 2010 haben 200 Menschen an einer Gleisbesetzung im Hauptbahnhof teilgenommen. Das erste Strafverfahren gegen eine Beteiligte wurde eingestellt. Die Blockade selbst wird die Richter noch lange beschäftigen.
Auf ein Urteil habe verzichtet werden können, da eine "erzieherische 
Maßnahme" ausreichend sei, teilte Wolfgang Maier, Sprecher der 
Staatsanwaltschaft, am Dienstag mit. Die 16-jährige Schülerin aus 
Günterstal muss nun 20 Arbeitsstunden leisten. Sie sei geständig gewesen
 sei, habe keine Einträge gehabt und "eine positive Einstellung und 
Persönlichkeit" gezeigt. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht fand am 
Montag nichtöffentlich statt.
Laut Staatsanwalt habe die 16-Jährige an jenem 9. Juni nach einer 
Bildungsstreikdemo das Gleis 1 im Hauptbahnhof 31 Minuten lang 
blockiert. 44 Züge hätten deshalb insgesamt 637 Minuten Verspätung 
gehabt. Die Anklage lautete auf Nötigung.
Der unabhängige allgemeine Studierendenausschuss der Pädagogischen 
Hochschule (Uasta), der die Demo damals organisierte, sieht in der 
Verhandlung "ein bedenkliches Zeichen gegen die berechtigten Forderungen
 der Bildungsstreikenden". Strafverfahren seien nur gegen Minderjährige 
eröffnet worden. Gezielt seien leicht zu verurteilende Beteiligte 
herausgegriffen worden. Das sei Quatsch, meint Staatsanwalt Maier. 70 
Verfahren seien anhängig, 20 davon gegen Jugendliche und Heranwachsende,
 die aus "pädagogischen Gründen" zuerst abgearbeitet würden. Die 50 
Verfahren gegen Erwachsene kämen später: "Ganz sicher."
