Heilbronn: Bewährungsstrafen für rechte Brandstifter

Erstveröffentlicht: 
20.01.2011

Bewährungsstrafen für Angeklagte

 

Neckarsulm - Vier junge Erwachsene aus Neckarsulm sind am Donnerstag vom Heilbronner Amtsgericht wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Bei den drei Haupttätern, einem 18-, einem 19- und einem 20-Jährigen wurde das Jugendstrafrecht zugrunde gelegt, die 23-jährige Frau, die als Fahrerin  wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu neun Monaten Bewährung verurteilt.


Sie waren angeklagt, weil sie im April 2010 aus einer ausländerfeindlichen Gesinnung heraus beschlossen haben sollen, ein türkisches Lebensmittelgeschäft in Brand zu setzen. Am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers und dem laut Anklageschrift bewusst gewählten Termin, trafen sich die 18- bis 23-Jährigen zum gemeinsamen Zechgelage. Dabei entstand angeblich spontan die Idee zu der Brandstiftung.

Feuer in Entlüftungsrohr

Gemeinsam fuhren die vier jungen Erwachsenen durch die Stadt und suchten nach einem Zielobjekt. An einer Tankstelle füllten sie einen Spritkanister mit fünf Litern Benzin. Bei einem türkischen Lebensmittelgeschäft machten sie Halt, die drei Männer kletterten auf das Flachdach des Gebäudes und schütteten das Benzin in ein Entlüftungsrohr. Ein angezündetes Papiertaschentuch sorgte schließlich dafür, dass im Technikraum des Hauses ein Brand entstand. Zwar breitete sich das Feuer nicht auf das ganze Gebäude aus, dennoch entstand hoher Sachschaden von rund 30.000 Euro.

Die Angeklagten räumten die Vorwürfe ein, gaben jedoch an, keine rechtsradikale Einstellung zu haben. Eine entsprechende Gesinnung sei an dem Abend vor allem beim 20-jährigen Initiator der Brandstiftung zwar vorhanden gewesen, so die Richterin, könne aber für die Zeit davor und danach nicht bestätigt werden. Das Gericht schenkte deshalb den Beteuerungen des Angeklagten, seine Einstellung geändert zu haben, Glauben.

Angeklagte entschuldigen sich

Grund für sein Handeln war offenbar, dass der 20-jährige „noch eine Rechnung offen“ hatte, wie es die Richterin des Jugendschöffengerichts formulierte. Der junge Mann erklärte, zu Schulzeiten mit einer türkischen Schülergruppe in Streit geraten zu sein, was zur Folge hatte, dass der 20-Jährige damals die Schule wechseln musste.

Alle vier Angeklagten entschuldigten sich beim Inhaber des türkischen Ladens. Drei der Täter saßen einen Monat in Untersuchungshaft, der Initiator zweieinhalb. Der Gefängnisaufenthalt habe sie sehr geprägt, sagten alle vier und stuften die Tat als großen Fehler ein. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe müssen die Täter jeweils 60 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

 

Heilbronner Stimme, 20.01.2011

 

Zu den Hintergründen: http://linksunten.indymedia.org/de/node/24429