Am 30. Juli findet in Stuttgart ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Innenhof des Neuen Schlosses statt. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Organisationen plant hierzu Gegenaktivitäten. Zu diesem Zwecke wurden mehrere Kundgebungen in der Innenstadt angemeldet.
Zwischenzeitlich wurden drei Anmelderinnen und Anmelder dieser 
Versammlungen durch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart als „ungeeignet“
 abgelehnt. Obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist, geschweige 
denn wegen Vergehen die als „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ 
geahndet werden verurteilt wurde, verweigern die städtischen Behörden 
den Kundgebungsanmeldern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Damit 
nimmt das Ordnungsamt den geplanten neuen §15,5 des 
baden-württembergischen Versammlungsgesetzes vorweg. Darin heißt es: „Der
 Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung Geburtsdatum 
und Geburtsort der die Versammlung leitenden Person mitzuteilen. Die 
zuständige Behörde kann die die Versammlung leitende Person als 
ungeeignet ablehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme 
rechtfertigen, dass durch ihren Einsatz Störungen der Versammlung oder 
Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können.“
Davon
 abgesehen, dass der Entwurf aufgrund breiten Protestes vorläufig in der
 Schublade des Innenministeriums verschwunden ist wird mit der 
Verweigerung unserer Ansicht nach in das Grundrecht der 
Koalitionsfreiheit eingegriffen. Diese Fälle bestätigen unsere 
Befürchtung, dass damit Versammlungen unmöglich gemacht werden können. 
Das Kriterium der „Annahme“ und der „Eignung“ von 
Veranstaltungsleitern ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bietet Raum
 für unzulässige Interpretationen.
Das Stuttgarter Bündnis für 
Versammlungsfreiheit, ein Zusammenschluss aus über 120 
Organisationen, kritisiert dieses Vorgehen und fordert das Ordnungsamt 
auf dieses versammlungsfeindliche Vorgehen einzustellen.
Thomas 
Trüten, der Sprecher des Bündnisses, kommentierte die Vorfälle: „Das 
Stuttgarter Ordnungsamt macht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu
 einem Privileg, unliebsamen Versammlungsleitern wird es kurzerhand 
abgesprochen. Dieses Verhalten ist antidemokratisch und 
grundgesetzwidrig. Das Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert 
sich mit den Betroffenen und ermutigt diese auf juristischem Wege gegen 
diese Einschränkungen vorzugehen. Der Slogan Ja zur Versammlungsfreiheit
 – Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist aktueller denn 
je.“
Mehr Informationen:
• GelöbNix! Bündnis
•
 Blockadebündnis

