Im Rahmen der Vortragsreihe "Die Qual der Wahl" des Cafe Resistance findet am 15.08 der erste Vortrag statt. Am 29.05.2017 wurde das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verkündet. Es beinhaltet neben einer drastischen Verschärfung der Paragraphen 113 und 125a StGB eine Neufassung des Paragraphen 114 StGB.
Paragraph
 113 bezieht sich dabei auf 'Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte'. Wer
 in Zukunft gegen einen Amtsträger der Polizei bzw. einen Soldaten der 
Bundeswehr bei Räumungen, Festnahmen etc. Widerstand leistet, muss mit 
einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die 
Neufassung des Paragraphen 114 bezieht sich auf sogenannte 'tätliche 
Angriffe' gegen Amtsträger. Ausreichend für einen solchen 'tätlichen 
Angriff' ist dabei bereits das Schubsen 
eines Polizeibeamten etwa bei Demonstrationen oder anderen Situationen, 
in denen Körperkontakt mit Amtsträgern Gang und Gebe ist. Verstöße gegen
 Paragraph 114 werden künftig ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu
 fünf Jahren sanktioniert. In Paragraph 125a wurde schließlich eine 
Verschärfung erwirkt, die sich auf 'Landfriedensbruch' bezieht. Dieses 
Vergehen ist bei Aktionen, die aus Gruppen heraus passieren der übliche 
Anhang in der Strafverfolgung und landet nicht selten in 
Anklageschriften, welche aus Beteiligung an Demonstrationen resultieren.
 Neben weiteren Gesetzesverschärfungen gibt es auch sehr relevante 
Veränderungen im Strafverfahrensrecht (beispielsweise Erscheinenspflicht
 für Zeugen bei der Polizei, der Einsatz von Staatstrojanern der Polizei
 u.a.).
 Am Dienstag, den 15. August 2017 wird ab 19:00 Uhr 
Rechtsanwalt Thilo Schäck (Fachanwalt für Strafrecht) im Rahmen des Café
 Résistance zu den Änderungen referieren und einige 
Verhaltensempfehlungen aussprechen. Hierzu laden wir euch herzlich ein.

