Acht Monate Haft ohne Bewährung - so lautet das Urteil für einen 27-jährigen wegen eines Angriffs auf einen Polizisten in Dresden. Der Mann soll im November vergangenen Jahres am Rande einer Demonstration gegen Pegida bei einer Rangelei in der Altstadt einem Polizisten mit einem Regenschirm auf den Kopf geschlagen haben.
Bei der Demonstration der Bündnisse „Nope DD“ und "Dresden Nazifrei" am 
7. November 2016 war es in dem Bereich an der Augustusstraße gegen 20:45
 Uhr kurzzeitig zu einer Rangelei gekommen, der Demonstrant ist damals 
von der Polizei zur Identitätsfeststellung mitgenommen worden. Der 
Angeklagte Oliver K. soll einem Polizisten mit einem Regenschirm auf den
 unbedeckten Kopf geschlagen haben, so lautete der Vorwurf der Anklage.
Der
 Beamte hatte Schmerzen und eine Druckstelle am Kopf, teilte ein 
Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft auf unsere Anfrage mit. Die 
Staatsanwaltschaft hatte acht Monate auf Bewährung wegen Widerstand 
gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung gefordert. 
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Amtsgericht verhängt Haftstrafe ohne Bewährung
Das
 Gericht verhängte dann am Montag eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. 
Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden auf unsere Anfrage 
mitteilte, sei der Mann wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in 
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe 
von acht Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht 
rechtskräftig. Die Verteidigung will nun Rechtsmittel einlegen, teilte 
uns die Kanzlei von Anwältin Carolin Helmecke mit. 
Verteidigung kündigt Berufung an
"Wir
 werden auf jeden Fall in Berufung gehen", sagte uns Verteidigerin 
Caroline Helmecke. "Die Situation hat sich unserer Ansicht nach anders 
dargestellt." Die Anwältin führte dazu aus: "Es war an dem Abend eine 
unübersichtliche Situation, es gab eine Rangelei und Schubserei von den 
Beamten, weil ein Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde." In dieser
 Situation sei der aufgespannte Schirm von ihrem Mandanten nach unten 
bewegt worden, um sich zu schützen. Allenfalls handle es sich deshalb um
 eine fahrlässige Körperverletzung, so die Bewertung der Verteidigerin.
Erstaunt
 zeigte sich die Verteidigerin insbesondere von der Haftstrafe ohne 
Bewährung: Richter Fiedler wollte keine günstige Sozialprognose sehen, 
"obwohl unser Mandant nicht einschlägig vorbestraft ist und einen Job 
hat." Sie verstehe nicht, wie man das nicht berücksichtigen könne. 
Schuldmildernde Umstände wurden nicht gewürdigt, stattdessen sah der 
Richter den besonderen Schutz der Beamten als höheres Gut an, so die 
Einschätzung der Anwältin. Zudem berichtete sie, dass ihr Mandant bei 
der polizeilichen Maßnahme eine Verletzung am Auge sowie am Oberschenkel
 und Nase erlitt. Dies sei aber nicht zur Anzeige gebracht worden. Man 
werde nun darauf drängen, dass der Fall am Dresdner Landgericht neu 
aufgerollt wird.
