Vergangenen Donnerstag wurde vor dem Arbeitsgericht Stuttgart über die fristlose Kündigung des Betriebsrats-Mitglied Günther Albrecht verhandelt. Der Klage wurde stattgegeben. Günther Albrecht muß weiterbeschäftigt werden und kann nun sein Amt als neugewählter Betriebsrat wieder ausführen. Die Gegenklage der Firma Dietz-Motoren auf Zahlung von Schadensersatz wurde abgewiesen.
Bei der Verhandlung vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart spielte natürlich auch die Frage eine Rolle, ob die Äußerung von Günther Albrecht in einer Reportage von Spiegel-Online noch unter die Meinungsfreiheit fällt oder nicht. Der Rechtsanwalt von Dietz-Motoren verneinte dies kategorisch: „Wenn jemand sagt, der Geschäftsführer, Herr Strauß, ist ein Idiot, das wäre Meinungsfreiheit“.
Da 
die Kammer die Gefahr sah, daß der Streit um die fristlose Kündigung 
nicht in der 1. Instanz beendet wird und dies durch die weitere 
Berichterstattung in den Medien nicht zum Vorteil für Dietz-Motoren 
wäre, machte die Richterin einen Vergleichsvorschlag: Das 
Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt, Günther Albrecht akzeptiert eine 
Abmahnung und erklärt sein Bedauern für seine Äußerung. Günther Albrecht
 zur Beendigung des Auseinandersetzung schweren Herzens bereit gewesen, 
diesen Vergleich zu akzeptieren.
Die 
Arbeitgeberseite lehnte ihn kategorisch ab. Unter anderem mit der 
Begründung: Herr Albrecht hat keinen Rückhalt mehr in der Belegschaft.
Dies
 führte zu großem Gelächter im vollbesetzten Gerichtssaal. Günther ist 
erst im März 2010 als Betriebsrat wiedergewählt worden.
Die 
IG Metall Esslingen hat Günther Albrecht vor Gericht vertreten lassen 
und ist zufrieden mit diesem Erfolg. Mit diesem Urteil ist 
Rechtssicherheit für alle Betriebsräte geschaffen worden, die heute 
Nachfragen von Journalisten zu aktuellen wirtschaftlichen Lage bekommen.
 

