Manchem ist offenbar im Freistaat Sachsen die Teilung der Gewalten, wie zum Beispiel zwischen Medien und Staat in einer Demokratie nur schwer beizubringen. Die eigentliche Problematik bei offensichtlich willkürlichen Überwachungsmaßnahmen ebenfalls nicht. Viele interessiert es auch nicht, denn, so die landläufig falsche Meinung: Wer nichts getan hat, wird auch nicht überwacht. Gern auch in der Variante: Sollen sie doch, ich habe ja nichts getan. Sicher? Ganz sicher? Sicher ist eigentlich nur, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zwischen 2013 und 2016 bereits das zweite Mal darauf setzte, weitreichende Überwachungen ohne begründeten Verdacht einzuleiten. 240 Leipziger waren davon betroffen, darunter auch mindestens drei Journalisten, die illegal ausgehorcht wurden.
2011 ging ein mittelprächtiger Aufschrei durch Deutschland. Na gut, durch die Presse – viele Bürger glauben ja wie eingangs erwähnt, sie würde das Thema Überwachung nicht betreffen. In Dresden fand am 19. Februar 2011 im Rahmen einer seit 2010 vierjährigen Ermittlung eine der größten Kurzzeit-Massenüberwachungen in der Geschichte der Bundesrepublik statt. In einer 48-stündigen Funkzellenabfrage wurden 81.229 Verkehrsdaten und 35.748 Bestandsdaten eingesammelt, Querverbindungen hergestellt und ausgewertet. Insgesamt sollten bis zur erfolglosen Einstellung der Observationen im Jahr 2014 eine Million Verkehrsdaten anfallen.
Man war auf der Spur einer „kriminellen Vereinigung“ Linksextremer und rechtfertigte so die Überwachung der Mobilfunkdaten von Bundestagsabgeordneten, Rechtsanwälten, Journalisten und natürlich Bürgern, die am 19. Februar ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit wahrnahmen. Statt unbehelligt zu demonstrieren, lernten sie anschließend, so sie Zeitung lasen, was ein „IMSI-Catcher“ ist. Die Geräte werden von der Polizei eingesetzt, um auf der Mobilfunkkarte eines Mobiltelefons gespeicherte „International Mobile Subscriber Identity“ (IMSI) auszulesen und den Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle einzugrenzen. Praktischerweise kann man damit neben Bewegungsprofilen der Handynutzer auch Querverbindungen nachweisen und Mobilfunktelefonate mithören, weiterleiten und aufzeichnen.
Kurz: praktisch jedes Telefonat überwachen, was im Umfeld des Gerätes genutzt wird. So auch am 19. Februar 2011.
Was man fand? Nichts.
Anschließend wurde man gerichtlich gezwungen, den ganzen Datenmüll des da bereits als „Handygate“ von Dresden bekannten Lauschangriffs zu löschen, die Beamten schrieben ein paar weitere sinnlose Überstunden in ihre Diensthefte und man glaubte fast, die grundlose Belästigung sächsischer Bürger hätte damit einen Dämpfer erfahren.
Dennoch gab es Ergebnisse damals: der amtierende Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch wurde für den zudem außer Kontrolle geratenen Polizei-Einsatz geopfert und weggelobt. Seither agiert er, der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend fern, als Inspekteur der sächsischen Polizei Sachsen. Die Staatsanwälte mit Sachsens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann an der Spitze und die Richter, die die Genehmigungen für „Handygate“ gegeben hatten, blieben. Und damit offenbar ein Denken, welches von konsequenzloser Ausdehnung der Überwachung unbescholtener Bürger ausgeht. Und scheinbar geradezu vernarrt in den Gedanken linksextremistischer Gewaltorganisationen in Sachsen ist.
Denn in der ergebnislosen Einstellung der Ermittlung lagen schon damals einige wichtige Fragen bezüglich der Arbeitsweise der Ermittler lose in der Gegend herum: Welchen Anfangsverdacht hatten die Polizeibeamten und Staatsanwälte eigentlich, der die Ermittlungen nach Paragraph 129 (kriminelle Vereinigung) und den nachfolgenden massiven Einbruch in die Privatsphäre unschuldig Verdächtigter rechtfertigte? Oder suchten sie einfach in Ersatz guter alter Polizeiarbeit in Zeiten weggesparter Beamtenstellen in Sachsen wahllos horchend in einer Szene herum, die sie als „links“ definierten? Und welche Richter unterzeichneten eigentlich derartig weitreichende Überwachungsmaßnahmen, deren Ende so erfolglos waren?
Fragen, welche offenblieben, da eine wirkliche Auswertung des Vorgehens nie stattfand.
Die „kriminelle Vereinigung von Leipzig“
Ein unhinterfragtes und erfolgloses Vorgehen also, mit welchem die Ermittler bereits seit 2010 gegen die Wand liefen, fand dann ab 2013 auch in Leipzig seine Anwendung. Das neue Match Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt fand im Umfeld der BSG Chemie Leipzig und darüber hinaus statt. Drei Jahre, mit Schwerpunkt auf dem Jahr 2014, ermittelte eine noch unbekannte Anzahl von Beamten ergebnislos gegen die nächste „kriminelle Vereinigung“, natürlich wieder eine linke. Der Vorwurf wie auch schon seit 2010 in Dresden: Die abgesprochene, gemeinsame Jagd auf Nazis.
Das Ergebnis nach den drei Jahren? In einem Antrag vom 19. Juni 2017 formuliert die Grünenfraktion im sächsischen Landtag einen Antrag auf Aufarbeitung der Vorgänge so: Es habe zum Beispiel 26 richterliche Beschlüsse gegeben, „in denen nach § 100a Strafprozessordnung (StPO) die Telekommunikation von neun Beschuldigten überwacht wurde.“ Die Strafprozessordnung listet als Vorwürfe hierzu unter anderem so illustre Verbrechen wie Mord, Völkermord, Schleuserei, bandenmäßiger Hehlerei und den Versuch die demokratische Ordnung zu stürzen auf. Während der Ermittlungen „wurden 56.118 Verkehrsdatensätze und 838 Bestandsdatensätze erhoben. Allein zu einem Beschluss fielen 11.900 Datensätze an, die Kommunikationsdaten hierzu umfassten 23.907 Seiten.“, so die Grünen.
Der Stand der Erkenntnisse zu diesem Zeitpunkt laut Auskunft der Staatsregierung im Aufarbeitungs-Antrag der Grünen: „Betroffen davon waren mindestens ein Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger und zwei Journalisten. Zudem wurden Funkzellendaten mit 68.925 Verkehrsdaten erhoben, Verkehrsdaten eines Routers abgefragt, Mobilfunk- und Standortdaten ermittelt und mindestens vier Beschuldigte observiert. Nur 177 Personen wurden nach Abschluss der Ermittlungen benachrichtigt.“
Zwischenfazit am 19. Juni 2017: Widerrechtlich waren mindestens zwei Leipziger Journalisten abgehört worden, ein Rechtsanwalt war auch dabei und ebenfalls widerrechtlich wurden 63 Personen auch Monate nach Einstellung des Verfahrens nicht darüber informiert, dass die neue „Horch und Guck“ auch in ihren Leitungen saß.
Das dicke Ende
Bei allem sicher vorhandenen Verständnis für die Ermittler, Gewalttäter dingfest machen zu wollen, steht neben der Wahl der Mittel längst die Frage, wie es nun für die insgesamt 14 zu Unrecht Verdächtigten weitergeht. Sie schweigen bislang, denn noch immer wissen sie nicht oder nur sehr rudimentär, was nun in den Akten über sie steht. Zudem können sie angesichts der nach wie vor innewohnenden Vorverurteilung nach diesen umfangreichen Maßnahmen gegen sie kaum erwarten, dass jeder Beobachter, vor allem die aus rechten Kreisen, in den gescheiterten Ermittlungen einen echten Freispruch erkennen will.
Denn es gibt natürlich in Sachsen neben den unzähligen Anschlägen und Übergriffen Rechtsextremer auch Attacken von linksextremen Kräften – nur eben nicht durch die 14 Verdächtigten. Wo also im privaten Umgang nach einem derartigen Vorwurf eine dicke Entschuldigung dran wäre, werden die staatlichen Behörden eher ihr Handeln verteidigen, als sich freiwillig und öffentlich dem Vorwurf zu stellen, dass hier bereits die zweite Nummer der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in sechs Jahren offenkundig Unschuldige traf.
Hinzu kommt: Bis auf wenige Auszüge haben die Ermittlungsbehörden laut L-IZ–Informationen trotz anwaltlicher Aufforderungen auch acht Monate nach dem eingestellten Verfahren den Inhalt der mutmaßlich bis zu 70 Bände schweren Akten nicht an die Betroffenen übergeben. Sie warten darauf. Und die Behörden verzögern. Ein wenig erinnert all dies an Kafkas „Prozess“ – irgendwie angeklagt, irgendwie nicht – und es ist vollkommen unklar warum.
Der Grund für die Verschleppung der Unterlagenübergabe könnte auch in der Anfrage liegen, die am 27. Juni die L-IZ.de erreichte. Hierin erkundigt sich die Redaktion des NDR-Medienmagazins „Zapp“ in Vorbereitung der Sendung am heutigen 28. Juni 2017 zu diesem Thema: „Was bedeutet das für eine Zeitung, wenn Gespräche der eigenen Journalisten abgehört und gespeichert werden. Aus dem Inhalt der uns vorliegt geht hervor, dass das Gespräch für die LIZ geführt wurde. Es ging um gewaltbereite Fußballfans in Sachsen.“ Die vollständige Antwort der L-IZ.de auf die Anfrage von Zapp lesen Sie hier.
Hoppla, ein offizielles Recherchegespräch einer Leipziger Zeitung in einem Protokoll einer erfolglosen Überwachung, gespeichert bis heute? Auch der LVZ ist es ebenso ergangen, einem weiteren Journalisten, der für „VICE Sports“ arbeitet, ebenfalls.
Das Abhören von Journalisten auf diese Art ist schlicht illegal. Zufällig als sogenannter „Beifang“ einer Überwachung erlangte dienstliche Journalisten-Anfragen müssen zeitnah gelöscht werden. Und dies sei auch geschehen, so zumindest die Auskunft von Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow auf eine frühere parlamentarische Anfrage von Valentin Lippmann (Grüne). Offenbar nicht, was nun den Justizminister dem Vorwurf aussetzen könnte, nicht nur den Abgeordneten, sondern damit auch das Sächsische Parlament belogen zu haben.
Naheliegend ist angesichts der bisherigen L-IZ–Informationen eher ein weiteres Versagen in den Etagen unter ihm. Die Wichtigste lautet Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Dort bemüht man sich seit gestern Nachmittag, Antworten auf die seitdem gestellten Fragen der L-IZ.de zu finden. Es scheint schwierig zu sein.
Der Antrag der Grünen: „Sechs Jahre Strukturermittlungen in der linken Szene und im Fußball“ PDF