Er ist eine der umstrittensten Figuren der AfD: Jetzt will der von Frauke Petry geführte Landesverband Sachsen Jens Maier gegen den Widerstand von Teilen der Basis doch rauswerfen.
von Matthias Meisner
Die sächsische AfD will den umstrittenen Dresdner Richter und Bundestagskandidaten Jens Maier gegen den Widerstand von Teilen der Basis nun doch aus der Partei ausschließen. Dies wurde am Donnerstag im Landesvorstand in Dresden bestätigt, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete.
Demnach haben AfD-Bundes- und Landeschefin Frauke Petry und Generalsekretär Uwe Wurlitzer beim Bundesschiedsgericht einen Antrag auf ein Ausschlussverfahren wegen parteischädigenden Verhaltens gegen Maier gestellt. Zuvor hatte "Spiegel online" über den Plan von Petry und ihres Vertrauten Wurlitzer berichtet und ihn als "riskanten Schritt" bezeichnet.
Hintergrund sind wiederholte Äußerungen Maiers, der sich auch gerne selbst als "kleiner Höcke" bezeichnet. Im Januar hatte er als Vorredner des Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke bei dessen heftig kritisierter Dresdner Rede das Ende des deutschen „Schuldkults“ gefordert und von der „Herstellung von Mischvölkern“ gesprochen.
Der Landesvorstand der AfD beschloss danach, ein Ausschlussverfahren zu beantragen, stellte dies aber später zurück. Ein Landesparteitag hatte sich dagegen ausgesprochen und Maier auf den aussichtsreichen Platz zwei der Landesliste zur Bundestagswahl gewählt, hinter Spitzenkandidatin Petry.
Im vergangenen Monat hatte Maier erneut für einen Eklat gesorgt. Bei einer Veranstaltung des rechten „Compact“-Magazins soll er Verständnis für den 77-fachen Massenmord des norwegischen Rechtsterroristen und Islamhassers Anders Breivik geäußert haben, wie damals unter anderem das SPD-Parteiblatt "Vorwärts" in seiner Online-Ausgabe berichtete.
Landgericht prüft disziplinarische Konsequenzen
Beim Landgericht Dresden laufen Prüfungen, ob die Äußerungen von Maier zuletzt auch zum norwegischen Massenmörder Breivik disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Es geht darum, ob er das auch im privaten Bereich geltende Mäßigungsgebot nach Paragraph 39 des Deutschen Richtergesetzes verletzt hat. Diese Prüfungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen und werden nach Auskunft einer Gerichtssprecherin noch mehrere Wochen dauern.