Das Innenministerium will den Einsatz der umstrittenen Funkzellenabfrage massiv ausweiten. Damit könnten Aufenthaltsort und Handydaten aller Einwohner schon bald jede Woche bei der Polizei landen. Hintergrund ist ein Gesetz zum Wohnungseinbruch, das die Bundesregierung schon nächste Woche beschließen könnte.
Montagmorgen, noch vor dem Wecker reißt mich das Klingeln meines Handys aus dem Schlaf. Ich hebe ab und stehe im Bett, denn aus dem Ding tönt es: „Guten Morgen, hier spricht die Polizei!“ Aufgeregt frage ich: „Ist etwas passiert?“ Aber die Beamte versucht mich zu beruhigen:
„Nein, nein. Wir wollten Ihnen nur mitteilen, dass wir Ihre Handydaten ausgewertet haben. Freitag vor drei Wochen, da wurde eingebrochen, in eine Wohnung drei Blocks entfernt von ihrem Aufenthaltsort in der Nacht. Wir haben uns eine Liste aller Handys geholt, die zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang in dem Stadtteil waren, da war ihres auch dabei. Das hat sich alle paar Minuten mit dem Internet verbunden, machen ja alle Smartphones so, dazu haben sie zwei SMS geschickt. Und jetzt schreibt uns das Gesetz vor, dass wir Sie darüber informieren. Das haben wir hiermit getan.“
Diese Geschichte ist zwar erfunden, aber nur ein kleiner Teil ist unrealistisch: dass die Polizei tatsächlich anruft und informiert, wenn sie meine Handydaten ausgewertet hat. Der Rest ist Realität. Bei schweren Verbrechen bekommen Polizeien von Mobilfunk-Unternehmen regelmäßig die Verkehrsdaten aller Handys, die in einem bestimmten Zeitraum in der Nähe des Tatorts waren. Jedes Mal kommen tausende Handydaten zusammen, manchmal Millionen. Die Datenberge werden dann gerastert, um herauszufinden, welche Mobiltelefone an mehreren Tatorten waren – und damit deren Besitzer.
Diese Ermittlungsmethode nennt sich Funkzellenabfrage und wird schon heute jeden Tag eingesetzt – bis zu 50 Mal. Das ist die Vorratsdatenspeicherung in der Praxis.
Streit in der Großen Koalition
Die Große Koalition begründet die Handy-Rasterfahndung oft mit Terror oder „Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“. Tatsächlich wird die Methode vor allem bei Drogen, Diebstahl und Betrug eingesetzt. Designbedingt sind fast ausschließlich Unbeteiligte und Unschuldige in diesen Datensätzen und damit im Visier der Behörden. Wenn es nach den Unionsparteien geht, werden diese Handydaten bald noch viel öfter abgefragt – so oft, dass jeder in Deutschland jeden Tag betroffen sein könnte.
Hintergrund ist ein neues Gesetz zum Wohnungseinbruchdiebstahl. Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Schutz vor Wohnungseinbrüchen zu verbessern. Obwohl es letztes Jahr fast zehn Prozent weniger Wohnungseinbrüche gab als im Jahr davor, hat Justizminister Heiko Maas jetzt einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung erarbeitet. Nach Informationen von netzpolitik.org wollen die Spitzen von CDU und CSU diese Vorlage nutzen, um die Handy-Rasterfahndung noch viel öfter einzusetzen.
Bisher dürfen Ermittlungsbehörden diese Handydaten laut Gesetz nur sammeln und rastern, wenn eine schwere Straftat vorliegt, die von „erheblicher Bedeutung“ ist, die Datenabfrage verhältnismäßig ist und die Aufklärung „auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Alle vier Voraussetzungen könnten jetzt aufgeweicht werden.
Das Justizministerium will die Mindeststrafe für Einbrüche in Privatwohnungen auf ein Jahr verdoppeln und die Zahl der „minder schweren Fälle“ beschränken. Das Innenministerium fordert darüber hinaus, die Strafnorm in den Katalog schwerer Straftaten der Strafprozessordnung aufzunehmen. Schon bisher dürfen Ermittlungsbehörden die Handys von Verdächtigen überwachen und deren Vorratsdaten auswerten. Mit der neuen Änderung soll die Abfrage sämtlicher Handys im Stadtteil oder Landstrich aller Wohnungseinbrüche erlaubt werden – nicht nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen, sondern immer.
SPD fürchtet Diskussion über Vorratsdatenspeicherung
Das geht zumindest aus den öffentlichen Reden von CDU-Fraktionsvorsitzendem Volker Kauder und Innenminister Thomas de Maizière sowie Kanzlerin Angela Merkel hervor. Und das fordert der Deutsche Richterbund, der den Gesetzentwurf bereits lesen durfte und eine Stellungnahme veröffentlicht hat. Auf Anfrage von netzpolitik.org waren Justiz- und Innenministerium nicht bereit, uns den Gesetzentwurf ebenfalls zu geben.
Auch inhaltlich wollen sich die beteiligten Ministerien derzeit nicht äußern, die Diskussionen innerhalb der Bundesregierung wollen sie nicht öffentlich kommentieren. Justizminister Maas scheinen die Wünsche des Innenministeriums jedenfalls zu weit zu gehen. Aus der SPD-Fraktionsspitze heißt es, dass man einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen wird. Die Union wirft ihrem Koalitionspartner deshalb „ideologischen Datenschutz“ vor – der Wahlkampf naht. Trotz grundsätzlicher Einigung beim Koalitionsausschuss Ende März verzögert der Streit über die Funkzellenabfrage einen Beschluss der Regierung und gefährdet somit eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode.
Knickt Maas jedoch vor de Maizière ein, wird die Funkzellenabfrage endgültig zum Alltag. Wenn bei jedem Wohnungseinbruch 30.000 Handys in der Umgebung abgefragt werden, eine übliche Hausnummer, dann landen Aufenthaltsort und Handydaten aller Einwohner regelmäßig bei der Polizei – statistisch gesehen jede Woche.
Die eingangs geschilderten Anrufe dürften trotzdem ausbleiben. Zwar steht im Gesetz, dass die Betroffenen darüber informiert werden müssen. Aber Polizei und Staatsanwaltschaften halten sich nicht daran, selbst bei Leuten, die das explizit wollen. Sie fürchten eine Diskussion über Vorratsdatenspeicherung und Überwachung. Da wünsche ich mir doch glatt einen Weckruf der Polizei.
Professionelle Einbrecherbanden hingegen können ohnehin ausschlafen. Sie lassen ihre Ortungswanzen einfach zu Hause.