Mit Beginn der Verhandlung hat erneut der OAZ-Beamte Ri. am Zeugentisch Platz genommen. Er wurde bereits am 21. März befragt, war aber nur auf ein konkretes Thema vorbereitet. Nun berichtet er zu zwei Durchsuchungsmaßnahmen, an denen er beteiligt war. Einmal wurde die Wohnung vom Vater des Angeklagten Patrick F. durchsucht. Der Zeuge erinnert sich, dass der Vater eingeräumt habe, zwei Blitzknaller zu besitzen. Diese habe er ausgehändigt. Weitere Funde habe es nicht gegeben.
Die zweite Durchsuchung fand in der Wohnung von Florian N. statt. Die Wohnung sei „junggesellenmäßig“ eingerichtet gewesen, „mit vielen Dynamo-Fanutensilien“, so der Beamte. Gefunden wurde ein Beutel mit Pyrotechnik, darunter „viele ausländische Sachen“, vier Schlagstöcken, einem Butterfly-Messer und einem Schlagring. Der Stoffbeutel habe „griffbereit“ neben der Wohnungstür gelegen, erinnert sich Ri. Nach der Inaugenscheinnahme eines Fotos von der Durchsuchung erinnert sich Ri. auch wieder an eine Flagge mit der Aufschrift „Deutsches Schutzgebiet“. Außerdem fallen ihm auch wieder aufgefundene Quarzhandschuhe ein. Im danach gefertigten Bericht, erwähnte der Beamte auch eine Reichskriegsflagge. Er wisse aber nicht mehr, ob diese fotografisch dokumentiert worden sei. Im Bericht habe er sie erwähnt, weil ihm da mehr Informationen zum Tathintergrund bekannt gewesen seien.
Angeordnet worden sei die zweite Durchsuchung durch die Staatsanwältin Kirchhof. Ob deswegen ein Ermittlungsrichter kontaktiert worden sei, könne er nicht beantworten, so der Beamte auf Nachfrage. Nachdem der Zeuge entlassen wurde, widerspricht die Verteidigung der Verwertung der Ergebnisse der zweiten Durchsuchung, weil sie darin einen Verstoß gegen den Richtervorbehalt sieht. Die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft treten dem entgegen.
Darüber hinaus stellen die Verteidiger erste Beweisanträge. RA Wilhelm will ein Gutachten des Uniklinikums Köln einführen lassen, dass sich mit der Verletzungsgefahr durch die an den Fensterscheiben angebrachten Sprengkörper befasst. RA Franek beantragt die Anhörung eines Sachverständigen zu Speicher- und Zugriffszeiten auf Dateien eines USB-Sticks, auf dem sich eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben befunden haben soll.
Danach wird der nächste Zeuge gehört. Enrico K. ist ebenfalls OAZ-Beamter und war sowohl bei der Wohnungsdurchsuchung, wie auch der Vernehmung des gesondert Verfolgten Sebastian S. dabei. Der sei wegen des Vorwurfs Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vernommen worden. Konkret ging es um den Anschlag auf den PKW des LINKEN-Politikers Michael Richter. Seine Beteiligung habe S. in der Vernehmung gestanden. Er habe damals erzählt, dass er den Anschlag gemeinsam mit Patrick F. und Ferenc A. begangen habe. Es sei um einen »Denkzettel« gegangen. Die Idee dazu habe Patrick F. gehabt. Gemeinsam haben sie sich von der ARAL zum Tatort begeben, sie hätten einen Sprengkörper C6 dabei gehabt und eine Coca-Cola-Flasche »unbekannten Inhalts«. Sebastian S. habe mit einem Teleskopschlagstock die Seitenscheibe des Autos eingeschlagen und sei danach gegangen. Er habe sich nochmal umgedreht und gesehen, dass Ferenc A. den C6-Sprengkörper in der Hand gehalten habe und Patrick F. die Flasche. Kurz darauf habe er einen lauten Knall gehört und dann einen »mörderisch lauten Knall«. Er habe vermutet, dass das die Flasche gewesen sein müsse.
Sebastian S. habe auch zugegeben, dass er am Anschlag auf das LINKEN-Parteibüro beteiligt gewesen sei. Auch hierfür sei die Idee von Patrick F. gekommen, gibt Enrico K. die Aussagen aus der Vernehmung wieder. F. habe einen entlabelten C6-Sprengkörper mit verlängerter Zündschnur mitgebracht, Philipp W. habe diesen an der Scheibe des Parteibüros mit Klebeband befestigt und Sebastian S. habe ihn dann gezündet. Darüber hinaus habe Sebastian S. Kenntnis zu weiteren Straftaten gehabt, zum Anschlag Bahnhofstraße habe er berichtet, dass Patrick F. dort etwas durch ein angeklapptes Fenster geworfen habe. Auch die Vorbereitungen zum Anschlag Wilsdruffer Straße habe Sebastian S. mitbekommen. An der ARAL habe Patrick F. nach Leuten gesucht, die „da was machen“ wollen. Das sei Sebastian S. dann aber zu „doof“ geworden. Der Vernehmungsbeamte berichtet, dass Sebastian S. fand, es wäre besser die Füße still zu halten. S. habe deswegen nicht mitgemacht.
Sebastian S. habe außerdem auf Fotos vermummte Personen identifiziert. Das Gericht nimmt die Fotos in Augenschein. Sie zeigen eine Personengruppe, die mit Bengalos und einer Reichskriegsflagge beziehungsweise einer Hakenkreuzflagge posiert. Auf einem Foto finden sich mit Namen beschriebene Klebezettel, festgehalten sind Stefanie F., Felix F., Sebastian S., Dirk Abraham, Patrick F. und Philipp W. Beim nächsten Foto sind die Personen mit Nummern gekennzeichnet, dazu habe Sebastian S. eine Legende ausgefüllt, erklärt der Zeuge. Er habe Stefanie F., Patrick F., Philipp W., Dirk Abraham, sich selbst, Mike S. und einen Bekannten des Abraham erkannt.
Der OAZ-Beamte berichtet, dass Sebastian S. im KakaoTalk als Profilbild eine Darstellung von Adolf Hitler genutzt habe. Außerdem sei ihm von der Durchsuchung noch ein Zufallsfund erinnerlich. Bei S. hätten die Beamten einen als Taschenlampe getarnter Elektroschocker sichergestellt.
Der nächste Zeuge, der 18-jährige Erik P., berichtet von der Explosion des PKWs von Michael Richter. Das Auto habe genau vor dem Küchenfenster seiner elterlichen Wohnung im 6. Stock geparkt. Er habe zuerst drei Schläge gehört und dann habe es „gescherbelt“. Der Zeuge habe ein Person wegrennen sehen, aber niemanden erkannt. Er habe nur einen „schwarzen Fleck“ wahrgenommen. Dann, berichtet der Zeuge, habe er etwas im Auto „glühen“ gesehen, wie „eine Zündschnur“. Anschließend habe es einen „sehr lauten Knall“ gegeben, der „durch den Block“ gegangen sei. Das sei „eine wirkliche Druckwelle“ gewesen, die Fensterscheiben in der Wohnung hätten dabei geklirrt.
Er habe Richter informiert, da der sein Nachbar sei. Später habe er aus der Wohnung heraus Fotos vom PKW gefertigt und diese auf Facebook an die Bürgerwehr Freital verschickt, weil diese Seite immer über Freital berichtet habe. Er habe zeigen wollen, „was hier los sei“, auch wenn das „doof“ klinge. Das Gericht nimmt ein Foto in Augenschein und der Zeuge bestätigt, dass das von ihm geschossen wurde. Zum Hintergrund der Tat berichtet der Zeuge freimütig: Richter setze sich für Flüchtlinge ein, da sei man in Freital „nicht ganz beliebt“. Daher hätten er und seine Eltern sich schon gedacht, dass das in Zusammenhang stehe. Auf einem Wahlplakat des Stadtrats Richter, das vor dem Haus hing, habe gestanden: „Richter, du linke Sau, wir wissen wo du wohnst.“
Der letzte Zeuge am heutigen Verhandlungstag ist OAZ-Polizist Ry., der das Mobiltelefon des Angeklagten Sebastian W. ausgewertet hat. Die Daten seien ihm aufbereitet von der IT-Forensik zur Verfügung gestellt worden. Insgesamt habe er 17.000 Bilder durchgeschaut, was mehrere Arbeitstage in Anspruch genommen habe. Letztlich habe er etwa 55 Bilder herausgefiltert, die er für tatrelevant gehalten habe. Darunter seien Bilder vom zerstörten Briefkasten einer Person aus Freital, Bilder mit Fotos von Viper-12- und Super-Cobra-12-Sprengkörpern, Bilder einer Geburtstagsparty, sowie Fotografien einer To-Do-Liste, mit abgehakten Namen Freitaler Lokalpolitiker_innen. Er könne sich nicht mehr genau erinnern, welche Fotos er als irrelevant eingestuft habe, das seien unter anderem Urlaubsfotos, Icons oder kleine Bildchen aus dem Internet gewesen. Der Beamte habe auch Kommunikationsdaten abgeglichen aber keine Relevanz festgestellt. Er habe auch den Messengerdienst KakaoTalk gefunden, davon habe er händisch Fotografien angefertigt.
Er war außerdem für die Beschuldigtenvernehmung des Axel G. zuständig, die im Nachgang einer Durchsuchung am 9. März 2016 stattfand. Gegenstand war der Anschlag auf das Auto von Michael Richter. Den Vorwurf habe Axel G. zurückgewiesen. Er sei bei „Gemeinsam für Einwohner“ (GfE) seit April 2015 aktiv gewesen. Axel G. habe erklärt, dass mit ihrer Hilfe zehn Asylsuchende zurück in ihre Heimat gelangen konnten. Michael Richter habe er nur von einer Versammlung vor dem Leonardo-Hotel gekannt. Dort sei er mit weiteren GfE-Mistreiter_innen hingegangen, sei aber von Richter des Platzes verwiesen worden. Nach einer zwischenzeitlich erfolgten Rücksprache mit seinem Anwalt, habe Axel G. auf weitere Aussagen verzichtet und der Beamte habe die Vernehmung abgebrochen.
Der Zeuge berichtet dann zu weiteren Ermittlungshandlungen, unter anderem einer Anwohnerbefragung und dem BKA-Auftrag im April 2016, Fotos zu beschaffen, die die Geschädigten des Anschlags Wilsdruffer Straße gefertigt haben sollen. Er habe 20 Fotos und ein Video des Innenraums besorgen können. Außerdem habe er die Asservate des Angeklagten Philipp W. ausgewertet. Sein Fokus habe auf Fahrtenbüchern gelegen, hier habe er überprüft, ob der Angeklagte zu Tatzeiten einen Bus gelenkt habe. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Auf Nachfrage der Nebenklage erläutert der Beamte, wie er Asservate als tatrelevant eingestuft habe. Aufkleber mit der Aufschrift „Refugees not welcome“ seien nicht tatrelevant, weil diese nicht an Tatorten „verwandt“ worden seien. Die seien zwar ebenso wie etwa die Hakenkreuzflagge relevant für die Motivation, aber nicht für den Tathergang.
Nachdem der Zeuge entlassen wurde, nimmt der Nebenklagevertreter Hoffmann zu dieser Aussage nochmals Stellung. Es entstünde der Eindruck, dass die Beweismittel unzureichend geprüft worden seien, denn die nazistische Tatmotivation könne möglicherweise das Bindeglied für die Gruppe Freital gewesen sein. Genau das sei aber nur unzureichend bei der Auswertung berücksichtigt worden.
Am 9. Verhandlungstag berichtet der Zeuge zunächst vom Gespräch mit der Angeklagten Maria K., die auch damals schon durch den Rechtsanwalt Wilhelm begleitet worden sei. Die damals Beschuldigte hatte Bereitschaft signalisiert, Angaben zu den Vorwürfen zu machen, ihr Verteidiger habe dagegen keine Einwände gehabt. Das sei Ponsold besonders in Erinnerung geblieben, denn so etwas habe er „gerade vom Herrn Wilhelm“ bis dahin nicht erlebt. Der rate ohne Aktenkenntnis sonst wohl eher zum Schweigen, so der Ermittlungsrichter.
Maria K. habe von sich aus Angaben gemacht, er selbst habe nur ab und zu Stichworte geliefert, erinnert sich Ponsold: „Butter bei die Fisch'“, habe sie in der insgesamt etwa 40 Minuten langen Vernehmung gegeben – zumindest für ihn seien die Informationen neu gewesen. Die Atmosphäre beschreibt er als „ruhig“ und „vernünftig“. Zum Anschlag Overbeckstraße habe sie geschildert, dass Mike S. die Buttersäure zur Vorabbesprechung in der Flutrinne mitgebracht habe.
Timo S. und Patrick F. hätten den Anschlag „maßgeblich organisiert“, die Idee sei wohl von Timo S. gewesen. Sie habe erklärt, dass eine Gruppe von hinten ans Gebäude herangegangen sei, darunter Timo S., Patrick F., Justin S. und Mike S., vorne hätten „die Dresdner“ angegriffen. Selbst habe sie nicht mitgemacht, da sie nicht in der körperlichen Verfassung gewesen sei, wegzurennen. Im Gespräch habe der Zeuge Maria K. gefragt, was denn gewesen wäre, wenn dabei jemand zu Tode gekommen wäre. Die Beschuldigte sei daraufhin still geworden, habe nachgedacht, habe aber keine Erklärung bieten können. Im Vorfeld des Anschlags sei sie in Tschechien gewesen und habe dort „das Zeug“, die Pyrotechnik, eingekauft. Bei der Durchsuchung seien bei ihr Kugelbomben gefunden worden.
Maria K. habe berichtet, dass in der Gruppe oft von „Kanaken“ gesprochen worden sei, die Ansprachen habe sie als „fanatisch“ bezeichnet. Sie habe auch gesagt, „die motivieren sich ganz stark, die pushen sich“. Zum Stichwort Anschlag Wilsdruffer Straße habe Maria K. erzählt, dass dieser von Timo S. und Patrick F. geplant worden sei.
In den Augen des Ermittlungsrichters Ponsold sei die Haftprüfung „eine Zäsur“ gewesen. Die Beschuldigte sei aufgewühlt gewesen, habe weitreichende Angaben gemacht, weswegen er entschieden habe, den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und Kontaktverbot außer Vollzug zu setzen. Ob die ebenfalls anwesende Staatsanwältin dem entgegen getreten sei, wisse er nicht mehr. Auf Nachfrage erklärt er aber auch, dass es offenkundige Reue oder Bedauern nicht gegeben habe. Ponsold sagt auch aus, dass K. nicht explizit Taten eingeräumt habe. Als Ermittlungsrichter sei man darauf angewiesen, was einem gesagt werde, so der Zeuge: „Manchmal ist es die Wahrheit, manchmal wird man belogen.“ Er könne das nicht prüfen, mehr Nachfragen habe er aber auch nicht gestellt – warum könne er heute nicht mehr sagen.
Als nächstes sei dann der Beschuldigte Philipp W. vorgeführt worden, berichtet Ponsold weiter. Der habe eine Beteiligung am Anschlag Overbeckstraße zurückgewiesen. „Spontan eingeräumt“ habe Philipp W., dass er einen „großen Knaller“ vor ein Fenster der Wilsdruffer Straße gelegt habe. Außerdem seien am Anschlag Justin S. und Patrick F. beteiligt gewesen. Philipp W. habe erklärt, man habe Leute „erschrecken“ wollen, Asylbewerber hätten seiner Meinung nach wieder ausreisen sollen. Vor dem Anschlag Overbeckstraße habe er Sprengkörper an Timo S. übergeben, wisse aber nicht, wofür diese genutzt werden sollten. Einen „kleinen Schreck“ habe er bekommen, so Ponsold, als Philipp W. verlangte, dass ihm der Rechtsanwalt Jens L. beigeordnet werde.
Zum Angeklagten Patrick F. kann der Zeuge nur sehr wenig berichten, er hat bei der Haftprüfung keine Aussage gemacht, sei aber von seinem Vater begleitet worden. Nach der etwa 3-stündigen Vernehmung wird Ponsold als Zeuge entlassen.
Im zweiten Teil des Verhandlungstags verliest der Senat verschiedene Schriftstücke. Zunächst sind das die Fahrtenbücher des Angeklagten Philipp W., die Aufschluss über die Dienst- und Lenkzeiten des Angeklagten geben. Dann widmet sich das Gericht Asservatenlisten von Zellendurchsuchungen bei den Angeklagten Timo S. und Philipp W. im April 2016. Beim Angeklagten Philipp W. wird eine Zeichnung aufgefunden, die das Gericht in Augenschein nimmt. Darauf ist ein Hakenkreuz zu sehen, außerdem der Eingang zum Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz verbunden mit der Losung „Jedem das seine“, wie sie über dem Eingang zum Konzentrationslager Buchenwald angebracht war. Die Nebenklagevertreterin RAin Pietrzyk betont, dass sich hierin die nationalsozialistische Gesinnung des Angeklagten zeige, während die Verteidigung erklärt, dass diese Zeichnung nicht von Philipp W. stamme. Bei diesen Durchsuchungen wurden außerdem Briefe sichergestellt, in denen sich die beiden Angeklagten zu ihrer Situation äußern. Auch diese werden verlesen.
Einer der Briefe ist überschrieben mit „sehr geheim“. Der Brief soll von Timo S. stammen und richtet sich an den damals noch nicht inhaftierten Mike S. Im Brief wird Mike S. gelobt, er sei der einzige, der dichtgehalten habe: »Justin und Maria haben gesungen«. »Phili und ich« hätten aussagen müssen, heißt es im verlesenen Text. Der Schreiber rät Mike S.: »Tauche ab, verlasse die BRD«, wenn dazu eine Chance bestehe. Im Brief wird auch gewarnt: »Dein Telefon und PC werden überwacht«.
In einem Brief, den Philipp W. an Timo S. gerichtet habe, bedankt sich der Schreibende für eine entlastende Aussage: „Ist ja auch die Wahrheit“, heißt es im Text, danach folgt ein Smilie. Weiter heißt es, dass es wichtig sei zu bestätigen, dass der Schreibende „voll wie Sau“ gewesen sei. Offenbar bezieht sich das auf den Anschlag Wilsdruffer Straße, bei dem Philipp W. stark alkoholisiert gewesen sein will.
Ein weiterer Brief ist überschrieben mit „An den Terroristen“. Darin bestätigt der Schreibende, dass er „durch das Gesaufe“ keine Erinnerungen mehr habe, abermals verbunden mit einem Smilie. Der Schreibende meint: „Alle stehen hinter uns“, auch im Gefängnis. Dort genieße man, „seit wir offiziell ‚Terroristen‘ sind“, einen besonderen Status, „nur bei den Kanaken nicht […] ekelhaft“ Der Schreibende thematisiert auch Briefe, die „schwarz“ rausgeschickt werden und fragt, ob diese „immer noch“ über „die Russen“ laufen würden.
Der nächste Brief ist überschrieben mit „An Phili“. Darin beklagt sich der Schreibende, dass er von allen verraten worden sei. Es heißt weiter, „Justin und Maria ficken uns gewaltig“. Die schreibende Person kündigt „Phili“ an: „Ich versuche dich zu entlasten.“ Der Absender bezeichnet sich als „Staatsfeind Nr. 1 in Sachsen“, er meint: „alle stehen auf unserer Seite, Teile der Justiz, Richter, Wärter, Anwälte“. Die Rolle der Staatsanwaltschaft wird im Brief folgendermaßen eingeschätzt: „Die Kirchhof ist auf unserer Seite.“ Später heißt es „halb Sachsen steht hinter uns“ und „ein Brief an die Zeitschrift Compact ist auch schon fast fertig.“ „Phili“ solle doch auch etwas schreiben, heißt es weiter. Zum Abschluss folgt ein Resümee: „Die Taten waren nicht klug, aber geil.“
Das nächste Schriftstück, so gibt es das Gericht wieder, sei im Briefkasten des Polizeireviers Freital aufgefunden worden. Wie es dahin gelangte, bleibt unklar. Es müsse aber von einem Inhaftierten stammen. Der Brief ist von „Phili“ unterschrieben. Im Brief heißt es, dass „Oppositionelle wie wir“ eingesperrt bleiben müssten: „Die Juden der Justiz haben Angst, dass ich nicht zur Verhandlung antrete“. Im Brief werden auch Details zum Anschlag Wilsdruffer Straße thematisiert und die Frage diskutiert, ob es sich um eine Sachbeschädigung oder eine Körperverletzung gehandelt habe. Wenn „der Asylant an meinem Fenster“ gewesen sei, dann „ist es eine gefährliche Körperverletzung“, so der Schreibende. Er schildert aber auch, dass er noch „ein Hintertürchen“ habe, da er „voll“ gewesen sei. Die adressierte Person wird aufgefordert: „Überhaupt kann es nicht schaden, wenn du sagst, dass ich öfter Alkohol trinke“ und außerdem: „Bedanke dich auch mal beim nationalen Widerstand auf Facebook«. Das gäbe „uns ‚Nazis‘ hier drinne viel Kraft“.
Im letzten verlesenen Brief wird eine „schlagartige“ Postüberwachung thematisiert. Die adressierte Person solle „den ersten ‚Schmuggelbrief'“ verstecken oder verbrennen. Der Schreibende sagt, dass ein Antwortbrief mit Bildern der „Dresdner Truppe“ nicht durchgelassen worden sei. Auf den Bildern seien Vermummte zu sehen gewesen, außerdem Text mit NS-Bezug. Außerdem will der Schreibende den Beziehungsstatus zur adressierten Person ändern: „Wir sind ab sofort verlobt.“ Das hätte man „vor vier Jahren auch gemacht.“ Er warnt die Person, „die Bullen sind dir hinterher, wegen der Postsache mit Richter. Timo hat da zuviel gequatscht.“ Damit endete der 9. Verhandlungstag.
Bericht aus Sicht der Nebenklage und fortlaufender Pressespiegel
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