Das Amtsgericht Leipzig hat einen Neonazi wegen des Einsatzes von Pfefferspray gegen NoLegida-Demonstranten sowie Nötigung mit einem Messer zu acht Monaten Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 45-jährige Leipziger am 9. November 2015 nach Abschluss einer Legida-Demo Pfefferspray in Richtung Gegendemonstranten sprühte. Er befand den Angeklagten auch schuldig, in der Nacht zum 20. Oktober 2015 im Leipziger Hauptbahnhof ein Messer vor Gegendemonstranten gezogen zu haben. Diese waren von Protesten gegen den ersten Geburtstag von Pegida aus Dresden zurückgekehrt.
Anwalt spielt Taten herunter
Drei Zeugen schilderten vor Gericht, Kevin M. sei mit dem Messer auf die Gruppe von Pegida-Gegnern zugelaufen und sprachen von einer bedrohlichen Situation. Auch ein von einem freien Journalisten gedrehtes Video wertete das Gericht als Beweis. Kevin D. selbst äußerte sich nicht zur Sache. Sein Anwalt, Legida-Mitorganisator Arndt Hohnstädter, hatte Freispruch gefordert. Er argumentierte, bei dem Messer habe es sich in Wahrheit um eine E-Zigarette gehandelt. Nach dem Urteil kündigte der Anwalt an, Rechtsmittel einzulegen.
Kevin D., der in den 90er Jahren einer der Anführer der Leipziger Neonazi-Gruppierung "Reudnitzer Rechte" war, hat seit 1993 14 Vorstrafen angesammelt, unter anderem wegen Raubes, Körperverletzung und Widerstandes gegen Polizisten. Der Richter sagte, D. sei nach mehreren Bewährungsstrafen immer wieder rückfällig geworden. Deshalb sei es ihm nicht möglich, das Urteil zur Bewährung auszusetzen. Mit seiner Entscheidung ging der Richter über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte auf sieben Monate Haft auf Bewährung plädiert.