Im Landkreis Nordhausen sind am Dienstag einem Angehörigen der Reichsbürgerbewegung bei einer Durchsuchungsaktion die Waffen abgenommen worden. Die Polizei hat nun weitere Details zu dem Fall bekannt gegeben…
Gegen den 64-jährigen Mann und zwei weitere Beschuldigte wird seit 
längerer Zeit wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz 
ermittelt. Hinzu kamen Ermittlungen wegen der Verwendung von Symbolen 
verfassungsfeindlicher Organisationen und Verstoß gegen das 
Kriegswaffenkontrollgesetz. 
Die Kriminalpolizei war aufmerksam geworden, als im Internet 
Bilder kursierten, auf denen sich die Beschuldigten mit einer 
Kalaschnikow und anderen illegalen Waffen zeigten. Auf den Fotos waren 
auch verbotene Symbole und Granaten zu erkennen. Der 64-Jährige und die 
43-jährige Beschuldigte sind als Sportschützen im Besitz 
waffenrechtlicher Erlaubnisse und ordnungsgemäß angemeldeter Waffen. 
Außerdem verfügen sie über eine Schwarzpulverberechtigung als 
Böllerschützen. Der 34 Jahre alte dritte Beschuldigte hat keine 
Erlaubnis.
Zu Beginn der Durchsuchungen wurden die Beamten von 
Spezialeinsatzkräften unterstützt, um zu verhindern, dass der 64-Jährige
 Zugriff auf seine Waffen hat, wenn die Beamten sein Wohnhaus betreten. 
Der Mann leistete keinen Widerstand. 
Insgesamt wurden im Landkreis Nordhausen drei Objekte durchsucht. Der 
Untersuchungsrichter hatte die Durchsuchungen angeordnet, um alle 
vorhandenen Waffen beschlagnahmen zu lassen. Die Waffenbehörde des 
Landkreises nahm an den Durchsuchungen teil, da die Zuverlässigkeit der 
Beschuldigten nicht mehr gegeben ist und die Erlaubnisse und Waffen 
eingezogen werden sollen. 
Neben 13 sogenannten Langwaffen und vier Kurzwaffen, zwei Pistolen und 
zwei Revolver, wurden auch eine Böllerkanone, umfangreiche Munition und 
Granatenköpfe beschlagnahmt. Ebenso wurden mehrere Waffen 
sichergestellt, die in einem der Häuser als Dekoration an den Wänden 
dienten und nun von Spezialisten waffenrechtlich begutachtet werden 
sollen. Auf Nachfrage teilte die Polizei mit das die Granatenköpfe in 
jedem Fall illegal seien, wie es sich mit den weiteren beschlagnahmten 
Waffen verhalte, werde jetzt geprüft.
Der 64-Jährige macht offenbar aus seiner Zugehörigkeit zu der 
Reichsbürgerbewegung keinen Hehl. Hinweise darauf sind mehrfach an der 
Umfriedung des Grundstückes zu entdecken. 
