Aufruf zur Demonstration am 25.3.2017 in Mainz
 Die Angriffe auf deutsche Polizist*Innen nehmen in den letzten Jahren 
bedrohlich zu, alleine die Opferzahlen haben sich im Vergleich zu 2008 
laut der polizeilichen Kriminalstatistik verdreifacht. Da ist es doch 
vollkommen nachvollziehbar, dass der Staat seine Exekutive schützen 
will, in dem er mal eben den §113 StGB (Widerstand gegen 
Vollstreckungsbeamte) verschärft, oder?
 Jedenfalls für 
Justizminister Heiko Maas und andere Fans eines autoritären 
Polizeistaats. Schauen wir uns ihre Argumente doch mal an:
 
 Heiko Maas (SPD): „Wir haben mittlerweile jedes Jahr über 60.000 Angriffe.“
 
 Dr. Johannes Fechner (SPD): „Das sind über 170 pro Tag.“
 
 Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): „Im Jahr 2015 sind mehr als 64.000 Polizisten Opfer von Straftaten geworden:“
 
 Doch entsprechen diese Zahlen wirklich den realen Zuständen? Stimmt es,
 dass sich die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte in den letzten 9 
Jahren verdreifacht hat? Die Antwort ist ziemlich einfach: Nein. 
 
Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nicht nur Verurteilungen, 
sondern alle eingeleiteten Ermittlungserfahrungen, sogar solche die 
eingestellt werden. Jeder Mensch, der ein wenig auf antifaschistischen 
Versammlungen unterwegs ist, weiß, dass eine Anzeige wegen §113 StGB 
auch ohne jeglichen aktiven Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gerne 
mal gestellt wird. Beispielsweise wenn man Opfer von Polizeigewalt wird 
und diese zur Anzeige bringt. So macht der Straftatbestand „Widerstand 
gegen Vollstreckungsbeamte“ zwei Drittel der Opferzahlen aus.
 
 
Die Opferzahlen sind auch so eine Sache, auf die sich die 
Bundesregierung zur Argumentation bezieht. Sie sollen sich seit 2008 
verdreifacht haben. Die Ermittlungsverfahren nach §113 StGB sind laut 
Kriminalstatistik aber seit 2008 kontinuierlich zurückgegangen. Wie 
passt das zusammen? Ganz einfach: Polizist*Innen sind, insbesondere bei 
Demonstrationen, meistens in Gruppen unterwegs. Wenn eine*r davon 
angegriffen wird, zählen alle Beamt*Innen der Gruppe als Opfer. 
 
 Es ist also zu sehen, dass sich die Bundesregierung auf eine völlig 
verfälschte Statistik bezieht, um einen Gesetzesparagraphen, der 
systematisch zum mundtot Machen von Opfern von Polizeigewalt und zur 
Kriminalisierung antifaschistischen Protests verwendet wird, zu 
verschärfen. Wer eine*n Polizist*in schubst, soll in Zukunft für 
mindestens 3 Monate ins Gefängnis. Und wie schnell eine unwillkürliche 
Abwehrbewegung gegen einen Polizeiangriff zu einem Angriff ausgelegt 
werden kann, mussten etliche Menschen schon schmerzhaft am eigenen Leib 
erfahren.
 
 Wir sagen NEIN zu Polizeigewalt und -willkür, NEIN 
zum weiteren Schritt Richtung Polizeistaat und daher NEIN zur 
Verschärfung des §113 StGB und rufen daher zu einer Demonstration unter 
dem Motto „Nein zum Polizeistaat – Gegen die Verschärfung des §113 
StGB!“ am Samstag, den 25.3.2017 um 16 Uhr am Schillerplatz auf, um 
unseren Protest dagegen auf die Straße und in die Mitte der Gesellschaft
 zu tragen. 
 
 25.3.2017
 
 16 Uhr
 
 Schillerplatz

