Handy-Nutzung und Fotos sind beim Prozess gegen die "Gruppe Freital" verboten. Nun wirft ein Foto eines Verteidigers aus dem Gerichtssaal Fragen auf. Rechtsanwalt Martin Kohlmann hatte vor Prozessauftakt am vergangenen Dienstag ein Foto mit dem Handy geschossen, wenige Stunden später wurde dieses bei Facebook veröffentlicht. In seinem Blog sprach der Anwalt von einem "Schauprozess".
Handy-Fotos und Internetnutzung sind bei dem Verfahren allerdings 
verboten, deshalb prüft der Senat des Oberlandesgerichtes nun den 
Vorgang, sagte Gerichtssprecherin Gesine Tews auf unsere Anfrage. Eine 
Sitzungspolizeiliche Anordnung verbietet die Internetnutzung und die 
Anfertigung von Handyfotos während des Prozesses. Einzig vor 
Prozesseröffnung waren Fotos durch sogenannte "Poolführer" erlaubt, das 
waren Fotografen, die für mehrere Medien Fotos angefertigt haben. Nähere
 Auskünfte könne sie derzeit nicht geben, teilte Tews mit.
Verteidiger
 Martin Kohlmann sagte uns auf Anfrage, er habe das Foto vor 
Prozesseröffnung geschossen und versendet. Zu diesem Zeitpunkt waren 
auch offizielle Fotografen und Kameraleute im Saal. Später sei das Foto 
von einer anderen Person bei Facebook eingestellt worden. Deshalb sei 
der Vorgang unproblematisch.
Am Dienstag (14.03.) wird der 
Prozess gegen acht Angeklagte u.a. wegen Bildung einer terroristischen 
Vereinigung fortgesetzt. Am zweiten Prozesstag steht die Bewertung 
zahlreicher Befangenheitsanträge und Rügen im Vordergrund. 
