Im Frühjahr 2009 wurde das besetzte Antoniushaus in der Wiehre durch die Polizei geräumt. Die Besetzer sollen die Kosten tragen. Die Polizei fordert 260 Euro pro Besetzer.
Als eine Gruppe aus der linksalternativen Szene im Frühjahr 2009 das leer stehende Antoniushaus im Stadtteil Wiehre besetzte, stellte der Eigentümer zunächst Strafanzeige. Später zog er diese wieder zurück. Doch damit ist der Fall längst nicht erledigt. Denn jetzt, ziemlich genau ein Jahr später, bekamen die 45 Hausbesetzer Post von der Polizei: Für den Einsatz der Beamten bei der Räumung soll jeder 260 Euro bezahlen, zusammen knapp 12 000 Euro.
																	
								Diese nachträgliche Gebühr sei juristisch gesehen jedoch gar 
nicht möglich, argumentiert die Gruppe. Dem widersprechen Polizei und 
Staatsanwaltschaft: Die beiden Verfahren hätten überhaupt nichts 
miteinander zu tun.
Es war ein Großaufgebot an Polizisten, das in den frühen Morgenstunden 
des 19. Mai 2009 das Gebäude in der Kirchstraße räumte. Vier Tage lang 
hatten 29 Männer und 16 Frauen das ehemalige Altenheim besetzt gehalten –
 um dagegen zu protestieren, dass trotz Wohnungsnot Häuser in der Stadt 
jahrelang leer stehen. Zu einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch kam es
 dann aber doch nicht: Der Hauseigentümer zog seine Anzeige zurück. 
Einzig auf den Verfahrenskosten wollte er nichts sitzen bleiben. Diese 
betrugen pro Person zwischen 40 und 60 Euro – und wurden inzwischen von 
den Besetzern auch gezahlt, wie Wolfgang Maier von der Freiburger 
Staatsanwaltschaft bestätigt.
				
Trotzdem sei es nun legitim, dass auch die Polizei die Kosten für die 
Räumung zurückerstattet haben möchte, sagt Maier: "Das hat überhaupt 
nichts mit dem Strafverfahren zu tun." Selbst ein Straftäter, der 
beispielsweise aus psychischen Gründen als schuldunfähig eingestuft 
werde, komme nicht um die Kosten für einen von ihm verursachten 
Polizeieinsatz herum, erklärt Maier. Damit widerspricht der Staatsanwalt
 der Argumentation der Hausbesetzer. Diese bezeichnen die 
Gebührenbescheide der Polizei als reines "juristisches Nachtreten", das 
schon aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht möglich sei.
Eine Gebühr, so glauben die Hausbesetzer, könne es nur bei einem Einsatz
 zur Gefahrenabwehr geben. Da bei der Räumung aber bereits eine Anzeige 
des Eigentümers vorgelegen habe, handle es sich um ein Strafverfahren. 
Bei einem solchen hätten die Hausbesetzer zu einem Bußgeld verurteilt 
werden können. Da dies jedoch nicht geschehen sei, könne die Polizei nun
 nicht im Nachhinein eine Gebühr verlangen.
von Beate Beule
