BZ: Polizei schickt Besetzern Rechnung für die Räumung

Erstveröffentlicht: 
21.05.2010

Im Frühjahr 2009 wurde das besetzte Antoniushaus in der Wiehre durch die Polizei geräumt. Die Besetzer sollen die Kosten tragen. Die Polizei fordert 260 Euro pro Besetzer.

 

Als eine Gruppe aus der linksalternativen Szene im Frühjahr 2009 das leer stehende Antoniushaus im Stadtteil Wiehre besetzte, stellte der Eigentümer zunächst Strafanzeige. Später zog er diese wieder zurück. Doch damit ist der Fall längst nicht erledigt. Denn jetzt, ziemlich genau ein Jahr später, bekamen die 45 Hausbesetzer Post von der Polizei: Für den Einsatz der Beamten bei der Räumung soll jeder 260 Euro bezahlen, zusammen knapp 12 000 Euro.

Diese nachträgliche Gebühr sei juristisch gesehen jedoch gar nicht möglich, argumentiert die Gruppe. Dem widersprechen Polizei und Staatsanwaltschaft: Die beiden Verfahren hätten überhaupt nichts miteinander zu tun.

Es war ein Großaufgebot an Polizisten, das in den frühen Morgenstunden des 19. Mai 2009 das Gebäude in der Kirchstraße räumte. Vier Tage lang hatten 29 Männer und 16 Frauen das ehemalige Altenheim besetzt gehalten – um dagegen zu protestieren, dass trotz Wohnungsnot Häuser in der Stadt jahrelang leer stehen. Zu einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch kam es dann aber doch nicht: Der Hauseigentümer zog seine Anzeige zurück. Einzig auf den Verfahrenskosten wollte er nichts sitzen bleiben. Diese betrugen pro Person zwischen 40 und 60 Euro – und wurden inzwischen von den Besetzern auch gezahlt, wie Wolfgang Maier von der Freiburger Staatsanwaltschaft bestätigt.


Trotzdem sei es nun legitim, dass auch die Polizei die Kosten für die Räumung zurückerstattet haben möchte, sagt Maier: "Das hat überhaupt nichts mit dem Strafverfahren zu tun." Selbst ein Straftäter, der beispielsweise aus psychischen Gründen als schuldunfähig eingestuft werde, komme nicht um die Kosten für einen von ihm verursachten Polizeieinsatz herum, erklärt Maier. Damit widerspricht der Staatsanwalt der Argumentation der Hausbesetzer. Diese bezeichnen die Gebührenbescheide der Polizei als reines "juristisches Nachtreten", das schon aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht möglich sei.

Eine Gebühr, so glauben die Hausbesetzer, könne es nur bei einem Einsatz zur Gefahrenabwehr geben. Da bei der Räumung aber bereits eine Anzeige des Eigentümers vorgelegen habe, handle es sich um ein Strafverfahren. Bei einem solchen hätten die Hausbesetzer zu einem Bußgeld verurteilt werden können. Da dies jedoch nicht geschehen sei, könne die Polizei nun nicht im Nachhinein eine Gebühr verlangen.

 

von Beate Beule