Der Ausschluss der Nebenkläger aus dem Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz am Landgericht Neubrandenburg ist nicht zulässig.
Das Oberlandesgericht Rostock hat einen entsprechenden Beschluss des Landgerichtes aufgehoben und zwei Nebenkläger wieder zugelassen, wie eine OLG-Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Dabei handelt es sich um KZ-Überlebende, deren Mutter in Auschwitz ums Leben kam und die von Anwälten im Prozess vertreten werden. Die Anwälte hatten beim Oberlandesgericht Rechtsmittel gegen ihren Ausschluss eingelegt.
Das Landgericht hatte argumentiert, dass die Mutter nicht in dem Zeitraum in das KZ deportiert worden war, um den es in dem Prozess geht. Das Oberlandesgericht stellte aber klar, dass die Ermordung der Mutter durchaus von der Anklage gegen den früheren SS-Mann gedeckt sei. Der mehrfach abgebrochene Prozess sei nicht über Auseinandersetzungen zur Verhandlungsfähigkeit des 96-Jährigen hinausgekommen und habe keine neuen Erkenntnisse geliefert.
Dem Mann aus der Nähe von Neubrandenburg wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Er war laut Anklage im Sommer 1944 einen Monat als KZ-Sanitäter in Auschwitz tätig. Ihm wird angelastet, sich in die Lagerorganisation eingefügt und so die Vernichtung von Leben befördert zu haben. Mit einem Neustart des Prozesses wird frühestens im April gerechnet.