STUTTGART. Jörg Meuthen, Fraktionschef der AfD im Landtag, hat Ärger mit zwei seiner Abgeordneten. Wie Meuthen jetzt zugeben musste, hat der Ortenauer Stefan Räpple im Oktober den Vertrag zur Wiedervereinigung der Fraktion inklusive einer Abgrenzung vom Antisemitismus bis heute nicht unterschrieben. Außerdem hat die Fraktion dem Göppinger Abgeordneten Heinrich Fiechtner ein rechtlich fragwürdiges Redeverbot für den Landtag erteilt.
																	
								Infolge von Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 
musste Meuthen eingestehen, dass entgegen seiner Darstellung vom 11. 
Oktober 2016 nicht alle AfD-Abgeordneten bei der Wiedervereinigung der 
zeitweise gespaltenen Fraktion eine Erklärung zur Abgrenzung von 
Antisemitismus unterschrieben haben.
Er sei damals davon ausgegangen, dass der Abgeordnete Stefan Räpple das 
Papier ebenfalls unterschreiben habe, sagt Meuthen nun. Räpple, der 
selbst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, kooperiere in der 
Sache aber nicht. Die Fraktion habe daher interne Maßnahmen beschlossen.
 Was das konkret bedeutet, sagte er nicht.
Fraktionsvize Emil Sänze sagte, es sei "de jure" nicht notwendig, dass 
Räpple unterschreibe. Dass dieser gegenüber dem früheren 
AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon "eine andere Position" einnehme als der
 Rest der Fraktion sei "kein Geheimnis. Dennoch wird dies völlig 
überbewertet". Gedeon, dem Historiker in seinen Büchern antisemitische 
Thesen nachgewiesen haben, hatte die Fraktion nach einem gescheiterten 
Ausschlussverfahren und der darauf erfolgten Spaltung freiwillig 
verlassen. Er sitzt nun als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag – wo 
sich Räpple öfter demonstrativ neben ihn setzt. In der Erklärung der 
Fraktion zum Fall Gedeon, die Räpple nicht unterzeichnet hat, heißt es 
unter anderem: "In der Partei sowie in der Fraktion haben Rassismus und 
Antisemitismus keinen Platz."
Gegen Meuthen hat sich auch der Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner 
gewandt. "Die AfD-Fraktion hat mir, ohne mich überhaupt anzuhören, ein 
unbegrenztes Redeverbot im Landtag erteilt. Das halte ich für nicht 
rechtens. Es wird auch nicht gelingen, mir einen Maulkorb zu verpassen",
 sagte Fiechtner der Badischen Zeitung. Gegen seinen Mitarbeiter habe 
die Fraktion zudem ein Hausverbot auf den Fluren der AfD-Abgeordneten 
ausgesprochen.
Auslöser des Streits sind das Eintreten des Arztes für eine 
Gesundheitskarte für Flüchtlinge während einer Plenardebatte im 
Speziellen sowie generell unterschiedliche Auffassungen über die 
Ausrichtung der vom Ko-Bundesvorsitzenden der AfD, Jörg Meuthen, 
geführten Fraktion. Zum Antrag der AfD-Fraktion, die Mittel für die 
NS-Gedenkstätte Gurs zu streichen, sagt Fiechtner: "Dieser Beschluss ist
 an Dummheit nicht zu überbieten."
Anders als die Abgeordnete Claudia Martin, die der AfD-Fraktion im 
Dezember den Rücken gekehrt hat, will Fiechtner aber weitermachen. "Ich 
hoffe immer noch, dass sich die AfD in die richtige Richtung entwickelt 
und wir im Landtag endlich konstruktive Politik machen." 
AfD-Fraktionsvize Emil Sänze sagte, es sei nicht das Ziel, Fiechtner 
auszuschließen. Neben der Rede zur Gesundheitskarte habe es "interne 
Gründe" für die Sanktionen gegeben. "Wer die Vorteile der Fraktion 
nutzt, muss auch die Regeln der Fraktion akzeptieren."
								
				

