Anschlag auf Flüchtlingsheim - Versuchter Mord: Brandstifter von Jüterbog in U-Haft

Erstveröffentlicht: 
02.02.2017

Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen – ein 20-jähriger Jüterboger ist wegen eines Brandanschlags im Oktober auf eine Flüchtlingsunterkunft festgenommen worden. Der Mann hatte die Tat und fremdenfeindliche Motive bereits eingeräumt. Nach einer ersten Festnahme wenige Wochen nach der Tat war er aber freigelassen worden.

 

Jüterbog/Potsdam. Der mutmaßliche Brandstifter, der im Oktober eine Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog angezündet hat, ist nun überraschend doch in Untersuchungshaft genommen worden. Der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Jüterboger war sieben Wochen nach der Tat in seiner Wohnung verhaftet worden, befand sich aber wegen mangelnder Fluchtgefahr auf freiem Fuß. Nun wird ihm neben schwerer Brandstiftung auch versuchter Mord vorgeworfen. 

 

Dem Verdächtigen droht eine lange Gefängnisstrafe


„Die Fluchtgefahr ergibt sich aus der Straferwartung. Am Mittwoch hat das Amtsgericht Luckenwalde über unsere Beschwerde entschieden und es wurde Haftbefehl erlassen“, bestätigte der Potsdamer Staatsanwalt Christoph Lange der MAZ. Der Mann befindet sich nun in der JVA Wriezen. Während ein Prozess wegen Brandstiftung durchaus mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe enden könnte, steht auf versuchten Mord grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Durch verschiedene Milderungsgründe liegt das Mindeststrafmaß bei drei Jahren Freiheitsstrafe. „Selbst in diesem Fall kommt der Mann ganz sicher ins Gefängnis“, sagt Lange.

 

Direkt nach der Festnahme hatte das Gericht die Fluchtgefahr noch verneint und die Freilassung des Mannes angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Beschwerde eingelegt, worüber nun wegen der zu erwartenden hohen Freiheitsstrafe zu ihren Gunsten entschieden wurde. 

 

Mann hat fremdenfeindliche Motive für Tat eingeräumt


Der Mann hatte die Tat bei der Festnahme bereits gestanden und fremdenfeindliche Motive eingeräumt. Demnach hat er in der Nacht zum 2. Oktober zwei Molotow-Cocktails durch ein Fenster einer Unterkunft für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge geworfen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich mehrere Mitarbeiter der Johanniter und etwa 20 jugendliche Asylbewerber in dem Gebäude. Durch schnelles Einschreiten der Mitarbeiter konnten sich die Flammen aber nicht ausbreiten.

 

„Der Täter musste davon ausgehen, dass sich Menschen in dem Gebäude aufhalten“, begründet Lange die Anklage wegen versuchten Mordes. Derzeit bereitet die Staatsanwaltschaft Potsdam die Klage vor. Spätestens in sechs Monaten muss die Anklage vor dem Landgericht Potsdam erfolgen.

 

Von Peter Degener