Acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen "Gruppe Freital" müssen sich ab 7. März vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Das Gericht teilte mit, der Staatsschutzsenat habe die Anklage der Bundesanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen. Bis Ende September sind mehr als 60 Verhandlungstage angesetzt.
Den sieben Männern und einer Frau wird neben der Bildung einer terroristischen Vereinigung unter anderem auch versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführungen von Sprengstoffexplosionen vorgeworfen.
Angriffe auf Linke und Flüchtlinge
Verantwortlich gemacht werden sie unter anderem für Anschläge auf das Auto eines Stadtrats der Linkspartei, auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital und auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden. Zwar sei niemand ums Leben gekommen, doch hätten die Täter den Tod ihrer Opfer billigend in Kauf genommen, heißt es in der Anklage.
Die Beschuldigten Timo S. und Patrick F., die Anfang 2015 zunächst eine sogenannte Bürgerwehr gründeten, hält die Bundesanwaltschaft für die Rädelsführer. Sie hätten spätestens seit Juli 2015 "die zentrale Führungsposition" innerhalb der Vereinigung übernommen. Zudem seien sie "maßgeblich" für die Planung und Organisation der von der Gruppe Freital verübten Anschläge verantwortlich gewesen.
Gerichtssaal in ehemaliger Erstaufnahmeeinrichtung
Für den Prozess gegen die mutmaßlichen Terroristen wurde ein Gerichtssaal in einer ehemaligen Erstaufnahmeinrichtung für Flüchtlinge am Hammerweg in Dresden hergerichtet. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts sagte dem MDR, man werde für das Verfahren den ehemaligen Speisesaal nutzen. Hier könnten ausreichend Menschen Platz finden, um dem öffentlichen Interesse an dem Prozess gerecht zu werden. Zudem sei es so möglich, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Der Umbau wurde Ende Dezember fertiggestellt.