AfD-Aktivist Oliver Kloth hat im Rechtsstreit mit Radio Dreyeckland einen Teilerfolg erzielt. Der Sender darf nicht mehr behaupten, Kloth habe das Mandantenverhältnis gebrochen.
"Der freie Journalismus hat künftig einen schweren Stand", kritisierte 
RDL-Anwalt Udo Kauß die gestrige Entscheidung und kündigte 
Verfassungsbeschwerde an.Es geht um einen Bericht auf der Homepage von 
RDL über die städtische Informationsveranstaltung in Landwasser zur 
geplanten Flüchtlingsunterkunft (die BZ berichtete). Im Zentrum des 
Beitrags stand die Rede des Teninger Rechtsanwalts Oliver Kloth. Der war
 mit einigen Passagen nicht einverstanden.
Zu Recht, wie das Oberlandesgericht nun befand und der Klage des 
AfD-Aktivisten – anders als die erste Instanz – in einem weiteren Punkt 
stattgab.
Das Landgericht war noch der Ansicht, dass der kleine Sender eine "im 
Kern zutreffende Tatsachenbehauptung" aufgestellt hatte, als er Kloths 
Rede so zusammengefasst hatte: "Die ,eingeladenen’ Ausländer und 
Flüchtlinge seien für Vergewaltigung, Raub usw. verantwortlich. Viele 
seien auch guten Herzens, aber beinah alle (wörtlich: viele) Flüchtende 
seien ,Glücksritter’." Der Satz sei so nicht gefallen, erklärte 
Gerichtssprecherin Annette Zeller. Ob der RDL-Text den Eindruck richtig 
wiedergegeben hat, spielte in der Bewertung keine Rolle, weil das 
Gericht von einer Tatsachenbehauptung ausgeht. Und die darf nicht falsch
 sein.
Das gilt auch für die Behauptung, Kloth habe sein Mandantenverhältnis 
gebrochen. Dieser Straftatbestand sei nicht erfüllt gewesen, erläutert 
Annette Zeller. Das OLG bestätigte damit die Vorinstanz.
Jede Passage sei darauf hin zu prüfen gewesen, ob es sich um eine 
Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handle – letztere genießt als 
Grundrecht einen höheren Schutz. Das ist laut OLG-Sprecherin Zeller der 
Grund, warum RDL auch künftig titeln darf, Kloth sei ein "rassistischer 
Anwaltsredner". Das werde nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als 
Meinung gewertet.
Das Urteil ist rechtskräftig. RDL muss die entsprechenden Passagen 
entfernen. Der Sender will Beschwerde beim Verfassungsgericht 
einreichen, weil er die Pressefreiheit gefährdet sieht.
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