Zu den Ermittlungen gegen 14 Beschuldigte wegen des Verdachts, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, um Angriffe gegen Neonazis zu verüben, sind neue Details bekannt geworden. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Übergriff auf zwei Besucher des Impericon Festivals am 20. April 2013. Weiterhin spielte in dem Verfahren ein Vorfall am Werk 2 eine Rolle.
Am 20. April 2013 feierten Hardcore-Fans in den agra-Hallen das Impericon Festival. Für zwei Besucher war das Event vorzeitig zu Ende. Nachdem andere Gäste den Rechtsrock-Musiker Fabian V. und seine Begleiterin erkannt hatten, informierten sie den Ordnungsdienst. Die Wachleute verwiesen das Pärchen des Geländes. Auf dem Weg zu ihrem Auto griffen mehrere Vermummte die Metal-Fans brutal an. Beide Opfer erlitten schmerzhafte Prellungen. Zwei Zeugen, die dazwischengingen, mussten ebenfalls Schläge einstecken. Die Polizei konnte drei der Angreifer ermitteln. Die Männer, die zur Tatzeit zwischen 23 und 25 Jahre alt waren, wurden zwischenzeitlich zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Den Ermittlern fielen jedoch Parallelen zu weiteren, bisher ungeklärten Angriffen auf. „Aufgrund der Erkenntnisse zu dem Vorgehen der Täter in jenem Ermittlungsverfahren ergaben sich Hinweise auf ein organisiertes Handeln“, erklärt Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden waren Anhänger der rechten Szene ab 2013 am Rande von Musikveranstaltungen gleich mehrfach Opfer gewaltsamer Übergriffe geworden.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 9. August 2015 kurz nach Mitternacht im Werk 2. Der Einlassdienst wies einen 24-Jährigen ab. Grund: Der junge Mann trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Odins Volk“. Auf dem Rückweg zu ihrem Pkw griffen laut Polizeibericht acht bis zehn Täter den vermeintlichen Rechten und seine drei Begleiter an. Zwei der Männer erlitten Verletzungen.
Die Ermittler vermuteten offensichtlich eine gefestigte Gruppierung hinter den Übergriffen. Zwischenzeitlich gerieten bis zu 14 Verdächtige ins Visier des Operativen Abwehrzentrums, der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen und der zuständigen Staatsanwälte aus Leipzig und Dresden. Am 26. Oktober wurde der Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, gegen alle Beschuldigten fallen gelassen.