Es ist etwas mehr als drei Jahre her, dass die Bullen die internationale Blockupy-Demo in Frankfurt am Main unmöglich gemacht haben. Bis zu zehn Stunden wurden etwa 1.000 Demonstrant*innen eingekesselt. Vorwand hierfür waren ein paar Regenschirme und etwas Pyrotechnik. Die gerichtliche Auseinandersetzung zu diesem Polizeikessel dauert noch an. Es sind mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, um die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ist noch nicht gefallen.
Sollten
 die Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein, so können allen 
Demonstrant*innen, die damals von den Bullen eingekesselt wurden 
Schadensersatz verlangen. Den Schadensersatz kann jede*r geltend machen 
deren*dessen Personalien damals im Zusammenhang mit dem Kessel von den 
Bullen festgestellt wurden. Es kommt nicht darauf an ob gegen den 
Polizeikessel zuvor geklagt wurde. Pro Stunde rechtswidriger 
Freiheitsentziehung kann ein Betrag von 50 € als Schadensersatz geltend 
gemacht werden.
Einziger Haken an der Sache:
Die 
Schadensersatz-Forderung verjährt am 31.12.16. Bis dahin wird 
wahrscheinlich noch nicht über die Verfassungsbeschwerden entschieden 
worden sein. Das heißt die Forderung muss gegen die Frankfurter Bullen 
geltend gemacht werden bevor feststeht ob der Kessel rechtswidrig war.
Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Kommt zur Veranstaltung am 14. Dezember um 18.30 im UJZ Korn.
Eine Veranstaltung der Interventionistischen Linken Hannover.
